Beschlussentwurf:

 

1.         Beschluss zur Aufhebung der vorangegangenen und nicht abgeschlossenen Änderungsverfahren des Bebauungsplan Nr. 12, Teil 1 „Kaiserstraße/Färbergasse“, 1. Änderung – Teil A in Friedberg – Kernstadt

 

2.         Beschluss über den Antrag auf die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan (§ 12 Abs. 2 BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1, Kaiserstraße /Färbergasse in Friedberg – Kernstadt (Aufstellungsbeschluss)

 

Der Bebauungsplan Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1, Kaiserstraße / Färbergasse in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden. Die vorangegangenen und nicht rechtskräftig gewordenen Änderungsverfahren zum Teil A werden eingestellt.

 

Das Änderungsverfahren wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 Abs. 1 BauGB auf Grundlage eines mit der Stadt Friedberg abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans sowie eines Durchführungsvertrages erstellt.

 

Das Planverfahren erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1, Kaiserstraße / Färbergasse, 2. Änderung.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist im anliegenden städtebaulichen Konzept dargestellt (Anlage 3 der Vorlage).

 

-       Stadträtin Weiß erläutert Bauvoranfrage von Investor, der Magistrat hat bereits darüber beschlossen, es handelt sich nicht um einen Bauantrag

-       Ortsbeiratsmitglied Kölsch kritisiert die Benennung als multifunktionale Mischnutzung, die Färbergasse bleibt städtebaulich unangetastet; ebenso befremdlich ist der 7-geschossige Ausbau; er fordert Nachbesserungen in der Bauvoranfrage

-       Ortsbeiratsmitglied Bommersheim ist aufgefallen, dass die Pläne zu wenige Fahrradabstellplätze vorsehen und sieht entsprechend Klärungsbedarf

-       Ortsbeiratsmitglied Colak-Loens stellt positiv fest, dass der neue Investor beginnen möchte, allerdings stellt sie die Frage nach bezahlbarem Wohnraum und ob die Stadt darauf Einfluss nehmen kann bzw. ob Fördermittel in Anspruch genommen werden können

-       Ortsbeiratsmitglied Fleck erklärt, dass Bodenrichtwert auf Kaiserstraße bei 870€ liegt und dies einem bezahlbaren Wohnraum widerspricht

-       Ortsvorsteher Mewes bringt zum Ausdruck, dass eine Einleitung des Verfahrens jetzt ein guter Schritt ist und alle Anregungen und Bedenken zu späteren Zeitpunkten noch besprochen werden können.