Sitzung: 09.12.2021 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: verwiesen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0285
Stadtverordneter Fenske bittet um Beachtung der Vorgaben zum Rederecht.
Stadtverordneter Fenske stellt den Antrag vor und begründet ihn.
Antragstext:
1. Der Sachliche
Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) ist seit März 2020 wirksam geworden und
damit auch auf das Vorranggebiet 7805 „Winterstein“ anzuwenden.
Vor diesem
Hintergrund bekennt sich die Stadt Friedberg dazu, eine möglichst
eigentumsübergreifende und optimierte Planung von Windenergieanlagen im
Windvorranggebiet „Winterstein“ unter Ausnutzung des Windpotenzials des
Gesamtstandortes zuzulassen und aktiv zu unterstützen.
Der Magistrat
wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um
Windkraftanlagen zu errichten, die eine möglichst optimale Nutzung der
verfügbaren Fläche auf dem Winterstein in dem Vorranggebiet 7805 zulassen.
Grundsätzlich
soll die eigentumsübergreifende Planung ein aus energetischer Sicht
optimiertes, eingriffsminimiertes Windparklayout ermöglichen.
Die
Schutzfunktionen und Nutzfunktionen des Waldes sollen auf den Planungsflächen
nicht unnötig beeinträchtigt werden.
2. Die
Stadtverordnetenversammlung stellt weiterhin fest, dass auch Waldgrundstücke,
die im Eigentum der Stadt Friedberg stehen, zur Verpachtung und Nutzung für
einen Windpark im Vorranggebiet 7805 von der Stadt Friedberg bereitzustellen
sind. Dies gilt auch für Wegerechte, soweit diese erforderlich sind.
3. Der Magistrat
wird aufgefordert, bei den Verhandlungen mit potentiellen Windparkbetreibern
bestmögliche Konditionen für die Friedberger BürgerInnen (z. B. Beteiligung am
Windpark, vergünstigter Strom usw.) anzustreben.
4. Der Magistrat
wird aufgefordert, sich um einen kompetenten Rechtsbeistand zu kümmern, um
wirtschaftlich gute Ergebnisse bei Verpachtung und Beteiligung zu erzielen.
Dabei soll auch auf die Expertise von Energiegenossenschaften zurückgegriffen
werden.
5. Um eine
geordnete Nutzung des Vorranggebietes 7805 zu erreichen, wird der Magistrat
aufgefordert, unter Berücksichtigung der Punkte 1-4 eine Zusammenarbeit (z. B.
in Form eines "Letter of Intent") mit den anderen Waldbesitzern
(Hessenforst und Bundesforst) im Vorranggebiet und den Anrainergemeinden, die
hierzu bereit sind, anzustreben.
Stadtverordneter Fenske schlägt vor, vor einem finalen Grundsatzbeschluss die Diskussion im Fachausschuss Ausschuss für Stadtentwicklung fortzuführen zur gemeinsamen Beratung mit der Beschlussvorlage des Bürgermeisters.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Verweis in den Ausschuss für Stadtentwicklung abstimmen.
Antragstext:
1. Der Sachliche
Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) ist seit März 2020 wirksam geworden und
damit auch auf das Vorranggebiet 7805 „Winterstein“anzuwenden.
Vor diesem
Hintergrund bekennt sich die Stadt Friedberg dazu, eine möglichst
eigentumsübergreifende und optimierte Planung von Windenergieanlagen im
Windvorranggebiet „Winterstein“ unter Ausnutzung des Windpotenzials des
Gesamtstandortes zuzulassen und aktiv zu unterstützen.
Der Magistrat
wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um
Windkraftanlagen zu errichten, die eine möglichst optimale Nutzung der
verfügbaren Fläche auf dem Winterstein in dem Vorranggebiet 7805 zulassen.
Grundsätzlich
soll die eigentumsübergreifende Planung ein aus energetischer Sicht
optimiertes, eingriffsminimiertes Windparklayout ermöglichen.
Die
Schutzfunktionen und Nutzfunktionen des Waldes sollen auf den Planungsflächen
nicht unnötig beeinträchtigt werden.
2. Die
Stadtverordnetenversammlung stellt weiterhin fest, dass auch Waldgrundstücke,
die im Eigentum der Stadt Friedberg stehen, zur Verpachtung und Nutzung für
einen Windpark im Vorranggebiet 7805 von der Stadt Friedberg bereitzustellen
sind. Dies gilt auch für Wegerechte, soweit diese erforderlich sind.
3. Der Magistrat
wird aufgefordert, bei den Verhandlungen mit potentiellen Windparkbetreibern
bestmögliche Konditionen für die Friedberger BürgerInnen (z. B. Beteiligung am
Windpark, vergünstigter Strom usw.) anzustreben.
4. Der Magistrat
wird aufgefordert, sich um einen kompetenten Rechtsbeistand zu kümmern, um
wirtschaftlich gute Ergebnisse bei Verpachtung und Beteiligung zu erzielen.
Dabei soll auch auf die Expertise von Energiegenossenschaften zurückgegriffen
werden.
5. Um eine
geordnete Nutzung des Vorranggebietes 7805 zu erreichen, wird der Magistrat
aufgefordert, unter Berücksichtigung der Punkte 1-4 eine Zusammenarbeit (z. B.
in Form eines "Letter of Intent") mit den anderen Waldbesitzern
(Hessenforst und Bundesforst) im Vorranggebiet und den Anrainergemeinden, die
hierzu bereit sind, anzustreben.
Abstimmungsergebnis: