Sitzung: 09.12.2021 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: verwiesen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0282
Antragsteller Fenske erläutert den Antrag, begründet ihn und bittet um Anregungen zur Erweiterung und Verbesserung, bevor ein Ausschussverweis beschlossen wird.
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen der Stadt Friedberg und ihrer
Eigenbetriebe sind neben dem Preis grundsätzlich auch Aspekte der Qualität und
der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte, wie etwa der
Klimaschutz, zu berücksichtigen.
2.
Bei ihren Ausschreibungen werden dazu mindestens die in Artikel 67 der
europäischen Vergaberichtlinie 2014/24/EU genannten Kriterien betrachtet und
gewichtet.
Umweltbezogene
und soziale Kriterien werden dabei grundsätzlich jeweils mindestens mit 10%
gewichtet. Eine hiervon abweichende Gewichtung ist der
Stadtverordnetenversammlung vor Veröffentlichung der Ausschreibung zu
begründen.
Die
konkrete Gewichtung für die umweltbezogenen Kriterien schlägt die mit dem
Klimaschutzmanagement der Stadt beauftragte Person vor. Diese wird zudem bei
der Beurteilung der Angebote mit einbezogen.
3.
Die tatsächlichen (ggf. geschätzten) bzw. erwarteten Kosten oder Einsparungen
im Zusammenhang mit der Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen werden im
Friedberger Jahresabschluss künftig in Form einer Nebenrechnung (z.B.
"Davon-Vermerk" im Erläuterungstext) ausgewiesen.
Stadtverordnete Binsack schlägt vor, soziale Kriterien
stärker auszuarbeiten.
Stadtverordneter Beisel verweist auf die verwaltungsintensive Arbeit und bittet die Verwaltung, hier Vorarbeit zu leisten. Er schlägt daher den Verweis in die Ausschüsse EWuV und HuF vor.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Verweis in die Ausschüsse EWuV und HuF abstimmen.
Abstimmungsergebnis: