Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Stadtverordneter Weiberg beantragt, im Wirtschaftsplan der Stadtwerke unter dem Punkt „Wasserstofftankstelle“ (Seite 21), unter „Investitionen Klimaschutz“ die Planungskosten Wasserstoff in Höhe von 200.000 € zu streichen und begründet den Antrag.

 

Bürgermeister Antkowiak nimmt dazu Stellung, gibt Informationen zum aktuellen Stand des Ausbaus im Wetteraukreis, nennt Vorteile der Technologie und als Zielsetzung, OVAG und THM Planungen in diesem Bereich zu ermöglichen.

 

In seiner Wortmeldung weist Stadtverordneter Stiller auf das bundesweite Konzept hin.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag:

Mehrheitlich abgelehnt

7 Ja Nein 35 Enthaltungen 0

 

Sodann lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Beschluss:

Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2022 wird zugestimmt und der vorgelegte Wirtschaftsplan einschl. Stellenplan der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2022 wird genehmigt und wie folgt festgestellt:

 

  I.    Erfolgsplan

 

Aufwand und Ertrag                                                                                                      =             883 T€

 

Vermögensplan

 

Ausgabenbedarf                                                                                                            =        8.426 T€
                (enthalten: Verminderung des Nettogeldvermögens 0 T€)

Deckungsmittel                                                                                                              =        8.426 T€

 

 

Wirtschaftsplan      -  Gesamt  -                                                                =        9.310 T€

 

 II.    Eine Darlehensbeschaffung ist in Höhe von 5.814 T€ veranschlagt.

 

III.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr 2022 zur rechtzeitigen

        Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden kann wird auf 4.000 T€

        festgesetzt.

 

IV.    Verpflichtungsermächtigungen werden keine erteilt.

 


Abstimmungsergebnis: