Beschluss: beantwortet

Stellungnahme seitens der Kindertagesstättenverwaltung vom 3.12.2021:

 

  1. Wie viele der städtischen Kitas haben in den letzten 5 Jahren ein sexualpädagogisches Konzept erarbeitet bzw. ein Vorhandenes aktualisiert?

 

Ein explizites sexualpädagogisches Konzept liegt in keiner städtischen Kindertagesstätte vor, dies ist auch nicht verpflichtend für Kindertagesstätten. Es liegt in allen städtischen Kindertagesstätten ein schriftliches und nachhaltig wirksames Schutzkonzept bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII vor. Unter anderem gehört zur Kindeswohlgefährdung auch sexualisierte Gewalt. Das Schutzkonzept bei Kindeswohlgefährdung ist in allen Konzeptionen der städtischen Kindertagesstätten fest verankert. Die Konzeptionen werden immer wieder weiterentwickelt und aktualisiert. Leitungen und Teammitglieder bilden sich in Fortbildungen fachlich weiter und die Leitungskräfte sind mit ihren Teams im immerwährenden thematischen Austausch. Durch die enge Vernetzung mit der Fachberatung des Wetteraukreises wurde den Kindertagesstätten zudem Literatur zu diesem Thema in Form eines Praxishandbuchs für die Reflexionsarbeit und den fachlichen Austausch in diesem Themenbereich empfohlen und wird von den Leitungen genutzt.

 

  1. Falls es noch Kitas gibt, die kein bzw. kein aktuelles SPK haben: Ist dort eine Einführung geplant? Falls ja, wann. Falls nein warum nicht?

 

Es finden im Februar und März 2022 Fortbildungen und ein anschließender Elternabend zum Thema „Doktorspiel oder sexueller Übergriff?!, Kindliche Sexualität im Alter von ca. 1 bis 6 Jahre zwischen altersangemessener Aktivität und Übergriff“ durch Fachkräfte von profamilia statt. Inhalte dieser Fortbildung sind:

· Was gehört zur altersangemessenen kindlichen sexuellen Entwicklung

· Wann handelt es sich bei kindlicher Aktivität um sexuelle Übergriffe

· Wie sieht das pädagogische Verhalten bei sexuellen Übergriffen unter Kindern aus

· Erste Überlegungen zur Erstellung eines sexualpädagogischen Konzepts

 

Auch finden im nächsten Jahr Auffrischungsfortbildungen zum Thema § 8a SGB VIII Kindeswohlgefährdung für alle Einrichtungen (2 Teilnehmer pro Einrichtung) in Zusammenarbeit mit Wildwasser e. V. statt, um den Erzieher/innen auch weiterhin eine jederzeitige Sicherheit in Bezug auf ihr Handeln in Fällen von Kindeswohlgefährdung zu geben.

 

Zwei Leiterinnen nehmen im Dezember 2021 an einer Online-Fortbildung zum Thema „Kinderschutz in der Kita, easy oder doch nicht?“ teil, die von der Akademie für Kindergarten, Kindertagesstätte und Hort durchgeführt wird.

 

Die wichtigsten Inhalte dieser Fortbildung sind:

· Rechtliche Verpflichtung von Kitas

· Formen der Gewalt und das Erkennen dieser

· Verfahrensabläufe und Handlungsoptionen im Rahmen des § 8a

· Grenzüberschreitungen, Gewalt und Macht/missbrauch in Institutionen

· Erziehung durch Beschämung

· Das Gewaltverständnis in seiner Kulturabhängigkeit

· Schlussfolgerungen für die Elternarbeit

· Implementierung von präventiven Strukturen zur Vermeidung von Grenzüberschreitungen

 

Die Erkenntnisse aus diesen Fortbildungen können im nächsten Schritt in ein sexualpädagogisches Konzept einfließen.

 

  1. Falls ein sexualpädagogisches Konzept vorliegt, in welcher Form wird dies den Eltern und der Öffentlichkeit kenntlich gemacht?

Siehe Antworten zu Nr. 1 und Nr. 2.

 

Die Konzeptionen der Kindertagesstätten und das Schutzkonzept bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII stehen den Eltern bei Interesse jederzeit digital und in Papierform zur Verfügung.i


 

Anfrage:

Zum Schutz vor sexuellem Mißbrauch und auch zur Vermeidung von Missverständnissen haben

viele Kindertagesstätten in den letzten Jahren ein sexualpädagogisches Konzept erstellt:

1. Wie viele der städtischen Kitas haben in den letzten 5 Jahren ein sexualpädagogisches

Konzept erarbeitet bzw. ein Vorhandenes aktualisiert?

2. Falls es noch Kitas gibt die kein bzw. kein aktuelles SP haben: Ist dort eine Einführung

geplant? Falls ja, wann. Falls nein warum nicht?

3. Falls ein sexualpädagogisches Konzept vorliegt, in welcher Form wird dies den Eltern und

der Öffentlichkeit kenntlich gemacht.