Beschlussentwurf:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem
Abschluss einer Vereinbarung mit den Kommunen Rosbach v. d. Höhe, Wehrheim und
Ober-Mörlen sowie dem Bundes- und Hessenforst zur Errichtung eines gemeinsamen
Windparks im Bereich des Wintersteins mit folgenden Eckpunkten zu:
·
Entwicklung eines aufeinander abgestimmten
Windparklayouts
·
Die Beanspruchung der Waldflächen ist auf den
absolut notwendigen Umfang zu beschränken
·
Berücksichtigung der wichtigen Schutz-, Nutz- und
Erholungsfunktionen des Waldes
·
Entwicklung von Beteiligungsmodellen für Bürger und
beteiligte Kommunen
·
Festlegung eines Verteilungsschlüssels für die
Einnahmen bei besitzarten-übergreifenden Anlagenstandorten (40 %
Standortfläche, 20% Rodungsfläche, 40 % Flächen für Baulasten)
2.
Das Bauleitplanverfahren „Natur- und
Erholungsgebiet Winterstein“ wird ausgesetzt.
Ausschussvorsitzender
Stoll teilt mit, dass Ausschussmitglied Dr. Hollmann einen Änderungsantrag (Anlage1 zum Protokoll) zur vorliegenden
Drucksache dem Ausschuss vorgelegt hat und erteilt Bürgermeister Antkowiak das
Wort, der die Inhalte der Beschlussvorlage der Verwaltung vorstellt.
Konkurrierender
Änderungsantrag (Anlage 1):
- Das Bebauungsplanverfahren Bebauungsplan Nr. 92 zum
Bauleitplanverfahren „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ (teils
Vorranggebiet 7805 Winterstein wird mit sofortiger Wirkung ohne
Satzungsbeschluss beendet.
- Der Magistrat wird aufgefordert,
unverzüglich einen neuen Grundsatzbeschluss der
Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten, der einen wirtschaftlich
betreibbaren Windpark Winterstein unter Beachtung von Naturschutz und
Naherholung in dem Vorranggebiet Nr. 7805 auf dem Winterstein zum Ziel hat
und die Umgebung in Bezug auf die Weiterentwicklung des Naturschutzes und
der Naherholung einbezieht.
- Die Stadtverordnetenversammlung
Friedberg stellt fest, dass auch Waldgrundstücke, die im Eigentum der
Stadt Friedberg stehen, zur Verpachtung und Nutzung für einen Windpark im
Vorranggebiet Nr. 7805 geeignet durch die Stadt Friedberg bereitzustellen
sind. Zusätzlich Wegerechte, soweit diese erforderlich sind.
- Eine Zusammenarbeit (z.B. in Form eines
Letter of Intent) auf der Grundlage der Stadtverordnetenbeschlüsse Punkt 1
bis 3 wird mit den Besitzern von Staatswald im Vorranggebiet und den
Anrainergemeinden, die hierzu bereit sind, vorbereitet.
Nach längerer
Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder, dass Änderungsantrag und
Beschlussvorlage Fraktionsintern differenzierter betrachtet werden und
Vertreter von Bundes- und Hessenforst zur nächsten Ausschusssitzung eingeladen
werden sollen.
Ausschussmitglied
Dr. Rack stellt den Antrag, dass das Bauleitplanverfahren bereits in dieser
Sitzung eingestellt wird. Vorsitzender Stoll lässt über den Antrag abstimmen:
Beschlussvorschlag:
Das Bauleitplanverfahren Winterstein wird
eingestellt.
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag:
Ergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2
Enthaltungen
Abstimmungsergebnis: