Die Beauftragung der „Mauersanierung und Umgestaltung“ ist im abgesprochenen Rahmen vertraglich ausgesprochen und eine Umsetzung nach den erforderlichen Baumfällungen (frühestens ab Okt. zulässig), terminlich erst im Anschluss möglich.

Die Fertigstellung und Abrechnung hat gemäß den eingeplanten Haushaltsmitteln, vertraglich fixiert (zum 15. Feb.) zu diesem HH-Jahr zu erfolgen.

Die Material- und Arbeitsplanungen liegen im zeitlichen Soll.