Bürgermeister Antkowiak erläutert kurz die
Vorgehensweise und erteilt dann das Wort an Verwaltungsmitarbeiter Bock, der
über weitere Details informiert.
Nach einer ausführlichen Diskussion, bei der die lange Zeitspanne zwischen den Informationen
durch die Verwaltung und eine fehlende Transparenz im laufendem
Bebauungsplanprozess bemängelt werden, stellt Ausschussmitglied Uebelacker den
Antrag, dass sämtliche Einwendungen dem Ausschuss vorgelegt werden und ein
Beschluss auf dieser Grundlage gefasst wird. Amtsleiter Dr. Stefansky
sagt zu, dass die Stellungnahmen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wird und
erläutert, dass durch die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
deutlich gemacht wurde, dass das Bebauungsplanverfahren bei seiner Fortführung
rechtsfehlerhaft wäre und daher in der bisherigen Form nicht weitergeführt
werden kann. Aus diesem Grund arbeiten die Verwaltungen, der betroffenen Kommunen
an einem gemeinsamen Windparklayout, dass den Gremien noch vorgelegt wird.
Darüber hinaus erläutert Mitarbeiter Bock, dass durch das Windparklayout der
unkontrollierte Bau von Windkraftanlagen im Wintersteingebiet eine Regelung
erfährt.
Nach einer kurzen abschließenden Diskussion wird
der Antrag zurückgestellt und soll
bei der nächsten Ausschusssitzung auf die TO gestellt werden.
Die Stellungnahmen aus der Beteiligung werden
unterdessen den Gremien zur Verfügung gestellt.
Beschlussentwurf:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem
Abschluss einer Vereinbarung mit den Kommunen Rosbach v. d. Höhe, Wehrheim und
Ober-Mörlen sowie dem Bundes- und Hessenforst zur Errichtung eines gemeinsamen
Windparks im Bereich des Wintersteins mit folgenden Eckpunkten zu:
·
Entwicklung eines aufeinander abgestimmten
Windparklayouts
·
Die Beanspruchung der Waldflächen ist auf den
absolut notwendigen Umfang zu beschränken
·
Berücksichtigung der wichtigen Schutz-, Nutz- und
Erholungsfunktionen des Waldes
·
Entwicklung von Beteiligungsmodellen für Bürger und
beteiligte Kommunen
·
Festlegung eines Verteilungsschlüssels für die
Einnahmen bei besitzarten-übergreifenden Anlagenstandorten (40 %
Standortfläche, 20% Rodungsfläche, 40 % Flächen für Baulasten)
2.
Das Bauleitplanverfahren „Natur- und
Erholungsgebiet Winterstein“ wird ausgesetzt.
Abstimmungsergebnis: