Beschluss: zurückgestellt

Bürgermeister Antkowiak erläutert kurz die Vorgehensweise und erteilt dann das Wort an Verwaltungsmitarbeiter Bock, der über weitere Details informiert.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, bei der die lange Zeitspanne zwischen den Informationen durch die Verwaltung und eine fehlende Transparenz im laufendem Bebauungsplanprozess bemängelt werden, stellt Ausschussmitglied Uebelacker den Antrag, dass sämtliche Einwendungen dem Ausschuss vorgelegt werden und ein Beschluss auf dieser Grundlage gefasst wird. Amtsleiter Dr. Stefansky sagt zu, dass die Stellungnahmen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wird und erläutert, dass durch die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt deutlich gemacht wurde, dass das Bebauungsplanverfahren bei seiner Fortführung rechtsfehlerhaft wäre und daher in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden kann. Aus diesem Grund arbeiten die Verwaltungen, der betroffenen Kommunen an einem gemeinsamen Windparklayout, dass den Gremien noch vorgelegt wird. Darüber hinaus erläutert Mitarbeiter Bock, dass durch das Windparklayout der unkontrollierte Bau von Windkraftanlagen im Wintersteingebiet eine Regelung erfährt.

 

Nach einer kurzen abschließenden Diskussion wird der Antrag zurückgestellt und soll bei der nächsten Ausschusssitzung auf die TO gestellt werden.

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung werden unterdessen den Gremien zur Verfügung gestellt.

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit den Kommunen Rosbach v. d. Höhe, Wehrheim und Ober-Mörlen sowie dem Bundes- und Hessenforst zur Errichtung eines gemeinsamen Windparks im Bereich des Wintersteins mit folgenden Eckpunkten zu:

 

·      Entwicklung eines aufeinander abgestimmten Windparklayouts

·      Die Beanspruchung der Waldflächen ist auf den absolut notwendigen Umfang zu beschränken

·      Berücksichtigung der wichtigen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen des Waldes

·      Entwicklung von Beteiligungsmodellen für Bürger und beteiligte Kommunen

·      Festlegung eines Verteilungsschlüssels für die Einnahmen bei besitzarten-übergreifenden Anlagenstandorten (40 % Standortfläche, 20% Rodungsfläche, 40 % Flächen für Baulasten)

 

2.         Das Bauleitplanverfahren „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ wird ausgesetzt.

 


 

 


Abstimmungsergebnis: