Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 14, Enthaltungen: 0

Nach Redebeiträgen der Stadtverordneten Weiberg und Fenske lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Beschlussentwurf abstimmen. Es ergeht folgender

 

Beschluss:

 

Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und die Aufhebung des Satzungsbeschlusses sowie über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens

 

(1)    Der von der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasste Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV, sowie der von der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB gefasste Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV, werden aufgehoben.

 

(2)    Das Bauleitplanverfahren wird aufgrund zwischenzeitlich geänderter Nutzungsabsichten innerhalb des Plangebietes und der hierdurch nicht mehr gegebenen städtebaulichen Erforderlichkeit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV, eingestellt. Es gelten für das in der Gemarkung Friedberg, Flur 29, gelegene Flurstück 122/14 demnach weiterhin die Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV.

 

(3)    Der Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und die Aufhebung des Satzungsbeschlusses sowie über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis: