Sitzung: 08.09.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0115
Bürgermeister Antkowiak stellt die zurückliegenden Entwicklungen kurz vor. Die Anwesenden nehmen dies zur Kenntnis. Es ergehen keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Beschluss über die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses und die Aufhebung des Satzungsbeschlusses sowie über
die Einstellung des Bauleitplanverfahrens
(1)
Der von der Stadtverordnetenversammlung am
18.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasste Beschluss über die
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg
West“, Teil IV, sowie der von der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2021
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB gefasste Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV, werden
aufgehoben.
(2)
Das Bauleitplanverfahren wird aufgrund
zwischenzeitlich geänderter Nutzungsabsichten innerhalb des Plangebietes und
der hierdurch nicht mehr gegebenen städtebaulichen Erforderlichkeit der 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV,
eingestellt. Es gelten für das in der Gemarkung Friedberg, Flur 29, gelegene
Flurstück 122/14 demnach weiterhin die Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes
Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV.
(3)
Der Beschluss über die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses und die Aufhebung des Satzungsbeschlusses sowie über
die Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: