Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Antkowiak gibt einen Überblick über den Sachstand des Antrags:

Am 04.06.2020 wurde der Antrag im Ausschuss für Stadtentwicklung (TOP 6) mehrheitlich beschlossen.

Am 17.06.2020 wurde der Antrag im Haupt- und Finanzausschuss (TOP 10) zurückgestellt und nach einem Vororttermin am 06.10.2020 entschieden den Antrag erneut dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorzulegen.

 

Bürgermeister Antkowiak trägt zudem seine Dezernentenmitteilung aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 19.11.2020 vor:

Die Kosten für ein neues Brückenbauwerk werden für die Ermittlung der notwendigen Haushaltsmittel nach der Fläche des erforderlichen Brückenüberbaus ermittelt. Eine detaillierte Kostenschätzung, wie nachstehend gefordert, ist nur möglich, sofern eine Vorplanung vorliegt. Dies ist leider nicht der Fall.

Bzgl. der Wahl des Materials zur Herstellung des Brückenbauwerks kann ausgeführt werden, dass der

·               Baustoff Kunststoff/Karbon vorwiegend bei Spannbetonbrücken zum Einsatz kommen soll und sich noch in der experimentellen Phase befindet (Quelle: TU Berlin).

·               Brückenbauwerke aus Holz und Stahl weisen hohe Unterhaltungskosten (u.a. durch Korrosion, Feuchtigkeit) auf bzw. sind aufgrund der erfahrungsgemäß niedrigen Nutzungsdauer (Holzbrücken) von 15-25 Jahre auf Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Vorplanung zu untersuchen.

Nach Recherchen im Internet werden bei einer Spannweite zwischen 15 und 30 m Baukosten von ca. 2.500 EUR pro m² Brückenüberbau angenommen. Hinzu kommen noch Nebenkosten wie Planungskosten, Vermessung, Bodengutachten, Genehmigung, Eingriffs- und Ausgleichsplanung, etc.

Die Länge des Brückenoberbaus schätzen wir auf ca. 20 bis 24 m und ist abhängig von den Vorgaben der Unteren Wasserbehörde und Unteren Naturschutzbehörde. Diese Vorgaben sind u.a. von einem möglichen Eingriff in dem Uferbereich bzw. in den Hochwasserschutz der Usa und der damit verbundenen Freihaltung des Gewässerprofils abhängig.

Die Breite des Brückenoberbaus variiert aufgrund der Vorgaben „reine Fußgängerbrücke“ oder „kombinierte Geh- und Radwegebrücke“.

Für eine reine Gehwegebrücke wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Breite des Überbaus von 2,60 bis 3,00 m (Raumbedarf Fußgänger einschl. Sicherheitsraum zwischen den Geländern 2,20 m + Brückenkappe inkl. Geländer 0,40 bis 0,80 m) benötigt.

Wichtig: Bei reinen Fußgängerbrücken müssen entsprechende Schilder für Radfahrer mit dem Hinweis „Radfahrer bitte absteigen“ aufgestellt werden.

Bei kombinierten Geh- und Radwegebrücken wird eine Breite von 3,90 bis 4,30 m (Raumbedarf kombinierter Geh- und Radweg einschl. Sicherheitsraum zwischen den Geländern 3,50 m + Brückenkappe inkl. Geländer 0,40 bis 0,80 m) benötigt.

Für eine reine Fußgängerbrücke ergibt sich hierdurch ein Brückenoberbau von ca. 72 m². Die Fläche des Brückenoberbaus bei einer kombinierten Geh- und Radwegebrücke liegt demnach bei ca. 103 m². Die Baukosten für eine reine Fußgängerbrücke belaufen sich daher auf ca. 180.000 EUR zzgl. Nebenkosten. Die Baukosten für die Geh- und Radwegebrücke liegen bei ca. 258.000 EUR zzgl. Nebenkosten. Die Nebenkosten liegen je nach Ausführung zwischen 82.000-100.000 zzgl. Umbaukosten des Auslaufbauwerks in Höhe von ca. 50.000 EUR.

 Zusammenfassung:

Brückentyp:

Fußgängerbrücke
72 m² (2.500 EUR/m²)

Geh- & Radwegbrücke
103 m² (2.500 EUR/m²)

Baukosten

180.000 EUR

258.000 EUR

Nebenkosten

82.000 EUR

100.000 EUR

Umbau Auslaufbauwerk

50.000 EUR

50.000 EUR

Gesamtkosten

312.000 EUR

408.000 EUR

 

 

 

Nachdem mehrere Ausschussmitglieder den Antrag für erledigt befinden, teilt Mitglied Olthoff mit, dass die Fußgängerbrücke innerhalb eines Verkehrskonzepts für den Bereich der ehemaligen Schlammteiche (beim Sportplatz Fauerbach) zu überprüfen sei. Nachdem der Bürgermeister bezüglich der Mituntersuchung in einem möglichen Verkehrskonzept zustimmt, befindet der Ausschuss den Antrag für erledigt.