Sitzung: 17.06.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 16-21/1395
Bürgermeister Antkowiak gibt einen Überblick über den Sachstand des Antrags:
Am
04.06.2020 wurde der Antrag im Ausschuss für Stadtentwicklung (TOP 6)
mehrheitlich beschlossen.
Am 17.06.2020 wurde der Antrag im Haupt- und
Finanzausschuss (TOP 10) zurückgestellt und nach einem Vororttermin am
06.10.2020 entschieden den Antrag erneut dem Ausschuss für Stadtentwicklung
vorzulegen.
Bürgermeister Antkowiak trägt zudem seine
Dezernentenmitteilung aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom
19.11.2020 vor:
Die
Kosten für ein neues Brückenbauwerk werden für die Ermittlung der notwendigen
Haushaltsmittel nach der Fläche des erforderlichen Brückenüberbaus ermittelt.
Eine detaillierte Kostenschätzung, wie nachstehend gefordert, ist nur möglich,
sofern eine Vorplanung vorliegt. Dies ist leider nicht der Fall.
Bzgl.
der Wahl des Materials zur Herstellung des Brückenbauwerks kann ausgeführt
werden, dass der
·
Baustoff Kunststoff/Karbon
vorwiegend bei Spannbetonbrücken zum Einsatz kommen soll und sich noch in der
experimentellen Phase befindet (Quelle: TU Berlin).
·
Brückenbauwerke aus Holz und Stahl
weisen hohe Unterhaltungskosten (u.a. durch Korrosion, Feuchtigkeit) auf bzw.
sind aufgrund der erfahrungsgemäß niedrigen Nutzungsdauer (Holzbrücken) von
15-25 Jahre auf Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Vorplanung zu untersuchen.
Nach
Recherchen im Internet werden bei einer Spannweite zwischen 15 und 30 m
Baukosten von ca. 2.500 EUR pro m² Brückenüberbau angenommen. Hinzu kommen noch
Nebenkosten wie Planungskosten, Vermessung, Bodengutachten, Genehmigung,
Eingriffs- und Ausgleichsplanung, etc.
Die
Länge des Brückenoberbaus schätzen wir auf ca. 20 bis 24 m und ist abhängig von
den Vorgaben der Unteren Wasserbehörde und Unteren Naturschutzbehörde. Diese
Vorgaben sind u.a. von einem möglichen Eingriff in dem Uferbereich bzw. in den
Hochwasserschutz der Usa und der damit verbundenen Freihaltung des
Gewässerprofils abhängig.
Die
Breite des Brückenoberbaus variiert aufgrund der Vorgaben „reine
Fußgängerbrücke“ oder „kombinierte Geh- und Radwegebrücke“.
Für
eine reine Gehwegebrücke wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
eine Breite des Überbaus von 2,60 bis 3,00 m (Raumbedarf Fußgänger einschl.
Sicherheitsraum zwischen den Geländern 2,20 m + Brückenkappe inkl. Geländer
0,40 bis 0,80 m) benötigt.
Wichtig:
Bei reinen Fußgängerbrücken müssen entsprechende Schilder für Radfahrer mit dem
Hinweis „Radfahrer bitte absteigen“ aufgestellt werden.
Bei
kombinierten Geh- und Radwegebrücken wird eine Breite von 3,90 bis 4,30 m
(Raumbedarf kombinierter Geh- und Radweg einschl. Sicherheitsraum zwischen den
Geländern 3,50 m + Brückenkappe inkl. Geländer 0,40 bis 0,80 m) benötigt.
Für
eine reine Fußgängerbrücke ergibt sich hierdurch ein Brückenoberbau von ca. 72
m². Die Fläche des Brückenoberbaus bei einer kombinierten Geh- und
Radwegebrücke liegt demnach bei ca. 103 m². Die Baukosten für eine reine
Fußgängerbrücke belaufen sich daher auf ca. 180.000 EUR zzgl. Nebenkosten. Die
Baukosten für die Geh- und Radwegebrücke liegen bei ca. 258.000 EUR zzgl.
Nebenkosten. Die Nebenkosten liegen je nach Ausführung zwischen 82.000-100.000
zzgl. Umbaukosten des Auslaufbauwerks in Höhe von ca. 50.000 EUR.
Zusammenfassung:
Brückentyp: |
Fußgängerbrücke |
Geh-
& Radwegbrücke |
Baukosten |
180.000 EUR |
258.000 EUR |
Nebenkosten |
82.000 EUR |
100.000 EUR |
Umbau
Auslaufbauwerk |
50.000 EUR |
50.000 EUR |
Gesamtkosten |
312.000 EUR |
408.000 EUR |
Nachdem mehrere Ausschussmitglieder den Antrag für erledigt befinden, teilt Mitglied Olthoff mit, dass die Fußgängerbrücke innerhalb eines Verkehrskonzepts für den Bereich der ehemaligen Schlammteiche (beim Sportplatz Fauerbach) zu überprüfen sei. Nachdem der Bürgermeister bezüglich der Mituntersuchung in einem möglichen Verkehrskonzept zustimmt, befindet der Ausschuss den Antrag für erledigt.