Sitzung: 20.05.2021 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 19, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0016
Stadtverordneter
Fenske erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den
Zustand vor der Erweiterung des Magistrats im Jahr 2016 wiederherzustellen und
die Mehrheitsverhältnisse der Stadtverordnetenversammlung auch im Magistrat
abzubilden.
Antragstext (Bündnis 90/Die Grünen):
Die
anliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kreisstadt Friedberg
(Hessen) vom 15.12.2016 wird beschlossen:
Art
1 §4 Abs. 2:
§ 4 Magistrat
(2)
Die Zahl der Beigeordneten (m/w/d) beträgt 9. Die Stelle der/des Ersten
Beigeordneten wird hauptamtlich verwaltet. Acht Beigeordnete gehören dem
Magistrat ehrenamtlich an.
Stadtverordneter
Messerschmidt stellt für die UWG-Fraktion folgenden Änderungsantrag:
Antragstext (UWG):
(2)
Die Zahl der Beigeordneten (m/w/d) beträgt 8. Die Stelle der/des Ersten
Beigeordneten wird hauptamtlich verwaltet. Sieben
Beigeordnete gehören dem Magistrat ehrenamtlich
an.
Es
folgt eine Aussprache aller Fraktionen.
Stadtverordneter
Dr. Rack beantragt eine Sitzungsunterbrechung.
(Sitzungsunterbrechung:
18:50 bis 19:00 Uhr)
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender lässt über den Änderungsantrag der UWG-Fraktion abstimmen.
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag der UWG:
Bei Stimmengleichheit
abgelehnt
Ja
22 Nein 22 Enthaltung 0
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender lässt über den ursprünglichen Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Mehrheitlich beschlossen
Ja
25 Nein 19 Enthaltung 0
Zur
Satzungsänderung, gemäß Anlage, ergeht folgender
Beschluss:
Die
anliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kreisstadt Friedberg
(Hessen) vom 15.12.2016 wird beschlossen:
Art
1 §4 Abs. 2:
§ 4 Magistrat
(2)
Die Zahl der Beigeordneten (m/w/d) beträgt 9. Die Stelle der/des Ersten
Beigeordneten wird hauptamtlich verwaltet. Acht Beigeordnete gehören dem
Magistrat ehrenamtlich an.
Abstimmungsergebnis: