Sitzung: 20.05.2021 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Erste Stadträtin
Götz erläutert die Beschlussvorlage. Die Stadtverordneten fassen folgenden
Beschluss:
Im Fall der Ausübung des Hausrechts und bei Betretungsverboten in den
städtischen Kindertagesstätten in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Virus-Pandemie
werden für die betroffenen Kinder keine Kostenbeiträge nach der
Kostenbeitragssatzung der Stadt Friedberg (Hessen) erhoben. Betretungsverbote
gelten ebenso wie die freiwillige Reduzierung der Inanspruchnahme von
Betreuungsleistungen in den Kindertagesstätten in Verbindung mit der
SARS-CoV-2-Virus-Pandemie als „vorübergehende Schließung der Kindertagesstätten
wegen höherer Gewalt“ gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Kostenbeitragssatzung der
Stadt Friedberg (Hessen) über die Betreuung von Kindern in den
Kindertageseinrichtungen.
Abstimmungsergebnis: