Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ortsvorsteher Haas stellt die Mitteilungsvorlage zur Drucksache vor, in der Ossenheim betreffend zwei Baumfällungen aufgeführt sind. Hierzu liegt auch ein Fragenkatalog von OB-Mitglied Dr. Nawrath vor, der später zum Protokoll genommen werden soll.

 

Im folgenden Wortbeitrag fordert Dr. Nawrath eine entsprechende Information zu den anstehenden Maßnahmen vor der Durchführung von Baumfällungen ein. Dabei kritisiert er, dass entgegen den in der Mitteilungsvorlage aufgeführten Bäumen tatsächlich deutlich mehr Bäume gefällt wurden und stellt diese zusätzlichen Fällungen im Hinblick auf den Klimawandel infrage.

 

Von Seiten der Verwaltung geht Herr Leicht vom Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen ausführlich auf die aufgeworfenen Fragen ein. Er informiert über die hier geltende Baumschutzsatzung (bzw. Baumkataster), die insbesondere für große Bäume mit einem Stamm-durchmesser >= 90 cm (Schwellenwert) maßgeblich ist. Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht habe die Politik und die Verwaltung bei Baumfällungen weder Freiräume noch eine eigenständige Entscheidungsgewalt. Darüber hinaus verweist er auf die spätestens im Herbst 2021 vorgesehenen Nachpflanzungen für durchgeführte Baumfällungen.

Was das ebenfalls angesprochene Biotop am Ossenheimer Markwiesenweg sowie die Wetter angeht, ist hier im Auftrag der Kreisstadt Friedberg der Wasserverband Nidda zuständig. Hierzu betont Bürger-meister Antkowiak, dass seitens des Wasserverbands keine willkürliche Entfernung von Bäumen erfolge, sondern die Beseitigung von Totholz auch hinsichtlich des Eigentumsschutzes notwendig sei. Die Kreisstadt Friedberg nimmt hier ihre Verantwortung im Sinne der Verkehrssicherungspflicht wahr und vertraut den eingeschalteten Gutachtern. In diesem Zusammenhang wirbt OB-Mitglied Dr. Nawrath für Nachpflanzungen entlang der Wetter; OB-Mitglied Wagner schlägt gemeinsame Begehungen entlang der Wetter mit dem jeweiligen Fachpersonal vor.