Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

A)      Der Bebauungsplan Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV, in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV, 1. Änderung in Friedberg – Kernstadt

Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1.1 der Vorlage).

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B)      Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV, 1. Änderung einschließlich der Begründung (Anlagen 1, 2 und 3 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

 


Abstimmungsergebnis: