Sitzung: 18.02.2021 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1755
Beschluss:
A)
Der
Bebauungsplan Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV, in Friedberg –
Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im
vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung
„Bebauungsplanes Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV, 1. Änderung in
Friedberg – Kernstadt
Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist im anliegenden
Lageplan dargestellt (Anlage 1.1 der Vorlage).
B) Mit dem
vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil IV, 1. Änderung einschließlich der
Begründung (Anlagen 1, 2 und 3 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem.
§ 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB
gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: