Stadtverordneter Güssgen-Ackva fragt den Baudezernenten nach einer Baustellenzufahrt.

 

In seiner Stellungnahme informiert Bürgermeister Antkowiak über ein geplantes Verkehrsgutachten inklusive Baustellenzufahrt für den Stadtteil Fauerbach, das im Ausschuss präsentiert werden soll.

 

Nach weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Stadtverordneten lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender abstimmen. Es ergeht folgender

 

Beschluss:

 

A)      Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

 

(Anmerkung: In der Anlage 0.1 der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.

Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)

 

1.       Hessen Mobil (07.12.2020)

 

Beschluss zu 1.1

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der hier vorliegenden Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf

 

Beschluss zu 1.2

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der hier vorliegenden Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 1.3

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der hier vorliegenden Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Beschluss zu 1.4

Die Forderung wird durch die Aufnahme von entsprechenden textlichen Festsetzungen berücksichtigt.

 

Beschluss zu 1.5

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Überprüfung hat ergeben, dass die freizuhaltenden Sichtfelder außerhalb des Geltungsbereiches und innerhalb der vorhandenen örtlichen Verkehrsflächen liegen.

 

Beschluss zu 1.6

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Entsprechende Festsetzungen sind im Bebauungsplan bereits enthalten.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja 29  Nein  9  Enthaltung 0

 

2.       RPDa Kampfmittelräumdienst (12.10.2020)

 

Beschluss zu 2:

Die Forderung wird durch Aufnahme der folgenden, mit dem Kampfmittelräumdienst abgesprochenen, Festsetzung berücksichtigt:

„Auf Grund der örtlichen Geländebeschaffenheit (keine Sondierbarkeit auf Kampfmittel im Vorfeld der Baumaßnahme), ist für jeden einzelnen  Bauabschnitt eine baubegleitende Kampfmittelräumung / Bauaushubüberwachung  auf Veranlassung des Bauherrn durch eine Fachfirma durchzuführen.“  

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja 29  Nein  9  Enthaltung 0

 

 

3.       Regierungspräsidium Darmstadt (26.10.2020)

 

Beschluss zu 3.1

Der Hinweis wird berücksichtigt, indem folgender, mit den Stadtwerken abgestimmter Hinweis; in die Begründung aufgenommen wird:

 

„Über langfristige Lieferverträge mit dem Vorlieferanten und der Speichermöglichkeiten in den Hochbehältern kann die Trink- und Löschwasserversorgung im Normalfall sichergestellt werden.

Die Löschwasserversorgung wird gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 405 mit einem Grundschutz von 48 m³/h (800 l/min) im Normalfall sichergestellt. Entsprechend sind mehrere Unterflurhydranten im Abstand von 100 m vorgesehen.“

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja 29  Nein  9  Enthaltung 0

 

Beschluss zu 3.2

Die Forderung wird durch die Aufnahme der entsprechenden Hinweise in den Bebauungsplan berücksichtigt

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja 29  Nein  9  Enthaltung 0

 

Beschluss zu 3.3

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der hier vorliegenden Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja 29  Nein  9  Enthaltung 0

 

Beschluss zu 3.4

 

Die Forderung wird berücksichtigt, indem die Festsetzung zum Lärmschutz  wie gefordert auf die Wohnräume ausgedehnt wird und als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja 29  Nein  9  Enthaltung 0

 

 

4.       Wetteraukreis (26.10.2020)

 

Beschluss zu 4.1

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der hier vorliegenden Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja 29  Nein  9  Enthaltung 0

 

Beschluss zu 4.2

Die Anregung wird durch Aufnahme des entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja 29  Nein  9  Enthaltung 0

 

Beschluss zu 4.3

Die nachträglich vorgebrachte Äußerung der UNB vom 17.12.2020 wird durch die Aufnahme entsprechender Hinweise in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja 29  Nein  9  Enthaltung 0

 

B)      Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.       Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 "Zuckerfabrik", Teil I in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.       Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.       Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Zuckerfabrik", Teil I in Friedberg – Kernstadt wird ebenfalls beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja 29  Nein  9  Enthaltung 0

 


Abstimmungsergebnis: