Sitzung: 18.02.2021 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 9, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1754
Stadtverordneter Güssgen-Ackva fragt den Baudezernenten nach einer Baustellenzufahrt.
In seiner Stellungnahme informiert Bürgermeister Antkowiak über ein geplantes Verkehrsgutachten inklusive Baustellenzufahrt für den Stadtteil Fauerbach, das im Ausschuss präsentiert werden soll.
Nach weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Stadtverordneten lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender abstimmen. Es ergeht folgender
Beschluss:
A)
Behandlung der
Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (2) BauGB
(Anmerkung: In der Anlage 0.1 der
Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit
Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen
gegenübergestellt.
Die im Zuge der vorliegenden
Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)
1.
Hessen Mobil (07.12.2020)
Beschluss zu 1.1
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen. Auf der Ebene der hier vorliegenden Bauleitplanung besteht
kein weiterer Handlungsbedarf
Beschluss zu 1.2
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen. Auf der Ebene der hier vorliegenden Bauleitplanung besteht
kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschluss zu 1.3
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen. Auf der Ebene der hier vorliegenden Bauleitplanung besteht
kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschluss zu 1.4
Die Forderung wird durch
die Aufnahme von entsprechenden textlichen Festsetzungen berücksichtigt.
Beschluss zu 1.5
Die Anregung wird zur
Kenntnis genommen. Die Überprüfung hat ergeben, dass die freizuhaltenden
Sichtfelder außerhalb des Geltungsbereiches und innerhalb der vorhandenen
örtlichen Verkehrsflächen liegen.
Beschluss zu 1.6
Die Anregung wird zur
Kenntnis genommen. Entsprechende Festsetzungen sind im Bebauungsplan bereits
enthalten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 29 Nein
9 Enthaltung 0
2.
RPDa
Kampfmittelräumdienst (12.10.2020)
Beschluss zu 2:
Die Forderung wird durch Aufnahme
der folgenden, mit dem Kampfmittelräumdienst abgesprochenen, Festsetzung
berücksichtigt:
„Auf Grund der
örtlichen Geländebeschaffenheit (keine Sondierbarkeit auf Kampfmittel im
Vorfeld der Baumaßnahme), ist für jeden einzelnen
Bauabschnitt eine baubegleitende Kampfmittelräumung /
Bauaushubüberwachung auf Veranlassung des Bauherrn durch eine Fachfirma
durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 29 Nein
9 Enthaltung 0
3. Regierungspräsidium Darmstadt (26.10.2020)
Beschluss zu 3.1
Der Hinweis wird
berücksichtigt, indem folgender, mit den Stadtwerken abgestimmter Hinweis; in
die Begründung aufgenommen wird:
„Über
langfristige Lieferverträge mit dem Vorlieferanten und der
Speichermöglichkeiten in den Hochbehältern kann die Trink- und
Löschwasserversorgung im Normalfall sichergestellt werden.
Die
Löschwasserversorgung wird gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 405 mit einem Grundschutz
von 48 m³/h (800 l/min) im Normalfall sichergestellt. Entsprechend sind mehrere
Unterflurhydranten im Abstand von 100 m vorgesehen.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 29 Nein
9 Enthaltung 0
Beschluss zu 3.2
Die Forderung wird durch
die Aufnahme der entsprechenden Hinweise in den Bebauungsplan berücksichtigt
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 29 Nein
9 Enthaltung 0
Beschluss zu 3.3
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen. Auf der Ebene der hier vorliegenden Bauleitplanung besteht
kein weiterer Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 29 Nein
9 Enthaltung 0
Beschluss zu 3.4
Die Forderung wird
berücksichtigt, indem die Festsetzung zum Lärmschutz wie gefordert auf die Wohnräume ausgedehnt
wird und als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen wird.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 29 Nein
9 Enthaltung 0
4. Wetteraukreis (26.10.2020)
Beschluss zu 4.1
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen. Auf der Ebene der hier vorliegenden Bauleitplanung besteht
kein weiterer Handlungsbedarf
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 29 Nein
9 Enthaltung 0
Beschluss zu 4.2
Die Anregung wird
durch Aufnahme des entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan
berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 29 Nein
9 Enthaltung 0
Beschluss zu 4.3
Die nachträglich
vorgebrachte Äußerung der UNB vom 17.12.2020 wird durch die Aufnahme
entsprechender Hinweise in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan
beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 29 Nein
9 Enthaltung 0
B) Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30
"Zuckerfabrik", Teil I in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3)
Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls
beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 30 "Zuckerfabrik", Teil I in Friedberg –
Kernstadt wird ebenfalls beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 29 Nein
9 Enthaltung 0
Abstimmungsergebnis: