Sitzung: 18.02.2021 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1753
Beschluss:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Ockstadt Ost“ in Friedberg -
Ockstadt im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes
umfasst in der Gemarkung Ockstadt, Flur 10 , die Flurstücke 129, 130, 131,132,
133, 134, 135, 136, 137, 138, 139,140, 141, 142, 115,114,113,111,112,116,117,
118, 119, 120, 121 und 122/1. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan
dargestellt (Anlage 1).
2.
Das Planziel des Bebauungsplanes ist die
Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
„Feuerwehr“ und der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“.
3.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz
2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: