Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.       Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Ockstadt Ost“ in Friedberg - Ockstadt im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Ockstadt, Flur 10 , die Flurstücke 129, 130, 131,132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139,140, 141, 142, 115,114,113,111,112,116,117, 118, 119, 120, 121 und 122/1. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1).

 

2.       Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ und der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“.

3.       Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.

 


Abstimmungsergebnis: