Sitzung: 18.02.2021 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: verwiesen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 18, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1786
Antragsteller
Uebelacker beantragt, TOP 5 und TOP 6 zusammen zu beraten. Gegen diesen Vorschlag ergeht kein
Widerspruch. Sodann erläutert und begründet er die
beiden Anträge.
Bürgermeister
Antkowiak gibt eine Stellungnahme ab. Aktuell steht die Trinkwasserampel auf
gelb und die Verwaltung ist folglich in der Pflicht zur Vorbereitung der
Gefahrenabwehr. Angesichts steigender Einwohnerzahlen und einem höheren
Trinkwasserverbrauch, zum Teil auch durch private Planschbecken und Pools,
appelliert Bürgermeister Antkowiak an die Bürger, Trinkwasser einzusparen. Die
Wasserwerke seien zudem in der Pflicht, neue Wasserquellen zu prüfen und Kosten
zur Erschließung zu ermitteln.
Stadtverordneter Güssgen-Ackva beantragt, beide Anträge in
den Ausschuss zu verweisen und bittet um Berichterstattung.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Antrag
abstimmen. Mit der Bitte, Beschlussvorlagen zur Gefahrenabwehr und zu einem
Wassersparkonzept vorzulegen, wird der Antrag in den Ausschuss für Energie,
Wirtschaft und Verkehr verwiesen.
Beschluss:
Der Magistrat wird beauftragt eine kommunale Gefahrenverordnung für den Fall des Trinkwassernotstands zu verfassen und als Beschlussvorlage (nach der Kommunalwahl 2021) vorzulegen.
Die Verordnung soll vor Beginn der Sommerperiode 2021 in der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: