Ausschussmitglied Cellarius fragt, ob die Beiträge für die Eltern für nicht in Anspruch genommene Kinderbetreuungszeiten in den städtischen Kindertagesstätten zurückgezahlt würden.

 

Erste Stadträtin Götz erläutert, dass diese vollständig erstattet werden und die Eltern nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Zeiten zahlen müssten. Dies habe sie nach Entscheidung des Magistrats über ihren Vorschlag bereits Mitte Dezember u.a. auf der Website, auf der städtischen Facebookseite und in der Presse kommuniziert.