Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Erste Stadträtin Götz erläutert die Vorlage und die erheblichen Aufwendungen, die mit der Fehlerbereinigung weit zurückliegender Jahresabschlüsse für den Bereich Finanzen und auch die Fachämter verbunden sind.

 

Beschluss:

Gemäß § 114 HGO wird der vom Revisionsamt des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss 2013 beschlossen und zugleich der Magistrat entlastet.