Beschluss: Einstimmig beschlossen

Erste Stadträtin Götz erläutert die von ihr initiierte Beschlussvorlage. Diese soll vorausschauend schon jetzt eine Handlungsgrundlage für die Verwaltung für die Zeit der Wiederöffnung der Außengastronomie vsl. ab April 2021 schaffen, da es aufgrund der Kommunalwahl und der Zeit der Konstituierung bis zur ersten Arbeitssitzung der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2021 vsl. nicht möglich sein wird, dann kurzfristig Entscheidungen herbeizuführen.

 

Beschluss:

 

Für die Außengastronomie in der Saison 2021 (vom 01.04. bis 15.10.2021) werden die

anfallenden Gebühren erlassen.

Die Antrags- und Genehmigungsverfahren bleiben hiervon unberührt.