Sitzung: 10.12.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 33, Enthaltungen: 5
Vorlage: 16-21/1723
Fraktionsvorsitzender
Weiberg begründet den Antrag.
Fraktionsvorsitzender
Dr. Rack merkt an, dass der städtebauliche Vertrag durch das Misstrauensvotum
gegen den ursprünglichen Investor hinfällig und der Antrag damit obsolet sei.
Die Übernahme der
Immobilie durch einen anderen Investor -nicht die Stadt- sei angebahnt. Die
Präsentation des neuen Nutzungskonzepts werde in Kürze folgen.
Stadtverordneter
Stiller beantragt, den Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung zu
verweisen.
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender lässt über den Ausschussverweis abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 9 Nein 33
Enthaltung 0
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender lässt anschließend über den Antrag abstimmen.
Beschluss:
Der Magistrat wird dazu aufgefordert:
(1) Zeitnah das seit Jahren leerstehende
Gebäude ‚Kaufhaus Joh‘ zu einem angemessenen Preis zu erwerben.
(2) Ein (Nach-)Nutzungskonzept für das
leerstehende ehemalige Kaufhaus Joh zu erstellen. Es sollen
Nutzungsmöglichkeiten wie z.B. Kleinmarkthalle mit Gastronomie, Gewerbe,
innerstädtisches Wohnen oder ein Hotel auf
Kosten und Realisierbarkeit hin bewertet werden. Dabei ist dem laufenden
Strukturwandel im Einzelhandel, insbesondere der Verlagerung in den
Online-Handel, Rechnung zu tragen.
(3) Die Gründung einer
Stadtentwicklungsgesellschaft vorzubereiten. Dabei sollen die Einzelhändler und
Immobilieneigentümer in der Innenstadt mit als Gesellschafter einbezogen
werden. Der Mehrheitsanteil der Gesellschaft soll dauerhaft bei Stadt Friedberg
bleiben. Eine transparente und offene Arbeitsweise ist im Gesellschaftervertrag
festschreiben. Die Entwicklungsgesellschaft übernimmt nach Ihrer Gründung
Aufgaben der Innenstadtentwicklung.
(4) Nach Übernahme des Gebäudes einen
Verkauf bzw. eine Verpachtung des Gebäudes an die Entwicklungsgesellschaft
durchzuführen. Die Entwicklungsgesellschaft übernimmt die
Umsetzung der Nachnutzung.
Über den Fortgang
des Verfahrens soll der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig, d.h. mindestens
einmal im Quartal Bericht erstattet werden.
Abstimmungsergebnis: