Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 33, Enthaltungen: 5

Fraktionsvorsitzender Weiberg begründet den Antrag.

 

Fraktionsvorsitzender Dr. Rack merkt an, dass der städtebauliche Vertrag durch das Misstrauensvotum gegen den ursprünglichen Investor hinfällig und der Antrag damit obsolet sei.

Die Übernahme der Immobilie durch einen anderen Investor -nicht die Stadt- sei angebahnt. Die Präsentation des neuen Nutzungskonzepts werde in Kürze folgen.

 

Stadtverordneter Stiller beantragt, den Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung zu verweisen.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Ausschussverweis abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 9 Nein 33 Enthaltung 0

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt anschließend über den Antrag abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Magistrat wird dazu aufgefordert:

(1) Zeitnah das seit Jahren leerstehende Gebäude ‚Kaufhaus Joh‘ zu einem angemessenen Preis zu erwerben.

(2) Ein (Nach-)Nutzungskonzept für das leerstehende ehemalige Kaufhaus Joh zu erstellen. Es sollen Nutzungsmöglichkeiten wie z.B. Kleinmarkthalle mit Gastronomie, Gewerbe,

innerstädtisches Wohnen oder ein Hotel auf Kosten und Realisierbarkeit hin bewertet werden. Dabei ist dem laufenden Strukturwandel im Einzelhandel, insbesondere der Verlagerung in den Online-Handel, Rechnung zu tragen.

(3) Die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft vorzubereiten. Dabei sollen die Einzelhändler und Immobilieneigentümer in der Innenstadt mit als Gesellschafter einbezogen werden. Der Mehrheitsanteil der Gesellschaft soll dauerhaft bei Stadt Friedberg bleiben. Eine transparente und offene Arbeitsweise ist im Gesellschaftervertrag festschreiben. Die Entwicklungsgesellschaft übernimmt nach Ihrer Gründung Aufgaben der Innenstadtentwicklung.

(4) Nach Übernahme des Gebäudes einen Verkauf bzw. eine Verpachtung des Gebäudes an die Entwicklungsgesellschaft durchzuführen. Die Entwicklungsgesellschaft übernimmt die

Umsetzung der Nachnutzung.

 

Über den Fortgang des Verfahrens soll der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig, d.h. mindestens einmal im Quartal Bericht erstattet werden.

 


Abstimmungsergebnis: