Beschluss: beantwortet

Bürgermeister Antkowiak informiert vorab über Grundsätzliches.

 

Die Stadtwerke Friedberg waren bei den Auftaktveranstaltungen der OVAG in Florstadt (02.09.2020) und Wölfersheim (20.10.2020) anwesend.

Die Stadtwerke werden die Auswirkungen der Wasserlieferreduzierungen durch die OVAG

untersuchen und Einsparpotenziale darstellen.

Hier ist insbesondere das Abnahmeverhalten von Großabnehmern, Einsparungen bei sportstätten- und Grünflächenbewässerung, aber auch im privaten Bereich (Schwimmbadfüllungen, Autopflege, etc.) zu beachten:

 

-          Einschränkungen der Wasserentnahme aus Standrohren

-          Einschränkungen der Gartenbewässerung auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche

-          Keine Bewässerung von Rasenflächen

-          Keine Nutzung von Trinkwasser zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Anwendungen

-          Keine Befüllung von Zisternen oder sonstigen wasserspeichern zur Verwendung außerhalb des Hauses

 

Diese Erkenntnisse werden unter Beteiligung aller betroffenen städtischen Ämtern erörtert und werden gegebenenfalls (wie in den Vorjahren auch schon) zu Verboten von Nutzung von Trinkwasser in den jeweiligen Bereichen führen.

 

Bürgermeister Antkowiak beantwortet anschließend die Anfrage wie folgt:

 

(1) Hat die Stadt Friedberg die Einführung einer Wasserampel für das Jahr 2021 geplant?

(2) Wie weit sind die Vorbereitungen fortgeschritten und zu welchem Termin soll das

Ampelsystem eingeführt werden?

 

                ANTWORT zu 1) und 2)

Die Wasserampel von Seiten der OVAG wird zeitnah realisiert. Die erforderlichen Maßnahmen der Stadt Friedberg müssen mit den betroffenen städtischen Ämtern und den Stadtwerken abgestimmt und umgesetzt werden.

 

(3) Wann sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Einführung des Ampelsystems informiert werden?

Nach Abschluss der oben genannten Erörterungen durch den Bürgermeister.

 

(4) Gab es bereits Gespräche mit anderen Kommunen oder der OVAG für eine rechtzeitige und gemeinsame Erarbeitung einer Gefahrenabwehrverordnung?

Hier muss jede Kommune individuell entscheiden und auch handeln. Ein Austausch mit den Beteiligten im Arbeitskreis „Trinkwassernotversorgung“ (Wetteraukreis, der OVAG, SW Bad Nauheim, EVB Butzbach und SW Büdingen) findet regelmäßig statt.

(5) Plant die Stadt Friedberg ggf. eine eigene Gefahrenabwehrverordnung?

Ja. Nach unserer Auffassung wird zukünftig eine eigene Gefahrenabwehrverordnung erforderlich werden.

 

(6) Gibt es bereits Konzepte, wie bei anhaltender Trockenheit die öffentlichen Grünflächen und städtischen Bäume gewässert werden können?

In den Trockenperioden werden keine öffentlichen Grünflächen bis auf die Sportflächen bewässert. Ferner werden in diesem Zeitraum die Baumstandorte bewässert. Die Bewässerung der Rasensportflächen im Bereich des Burgfeldes erfolgt über einen Tiefbrunnen im Bereich des Lagerplatzes des Baubetriebshofes. Zudem besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge auf der Kläranlage mit Brauchwasser zu betanken.

Außerdem wurden Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan 2021 der Entsorgungsbetriebe für die Herstellung eines Feuerwehr-Tankanschluss für Löschwasser im Bereich der Kläranlage angemeldet.

 

(7) Gibt es Konzepte und Ideen für Bürgerinnen und Bürger, wie sie bei anhaltender Trockenheit ihre Gärten mit Wasser versorgen können?

Bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen wird grundsätzlich darauf geachtet, dass das durch versiegelte Flächen anfallende Regenwasser auf den Grundstücken in Zisternen gesammelt und für die Gartenbewässerung und/oder Brauchwasser in Anlehnung an das Wasserhaushaltsgesetz genutzt wird.

Ferner wird die Nutzung des gesammelten Regenwassers als Brauchwasser und/oder für die Gartenbewässerung gemäß § 24 Abs. 8 der Entwässerungssatzung gefördert, indem die Niederschlagswassergebühr bei Nutzung einer Zisterne reduziert wird.

 

Auf die Nachfrage von Stadtverordnetem Dr. Hollmann zu Konzepten für ältere Wohngebiete ohne Zisternen, erläutert Bürgermeister Antkowiak, dass eine Festschreibung nur bei Neubaugebieten existiert und dass Bürger, die bei erfassten versiegelten Flächen Wasser sparen, in Eigeninitiative die Reduzierung der Abwassergebühr beantragen können.

 

Auf die Nachfrage von Stadtverordnetem Cellarius, ob bei langanhaltender Trockenheit Wasser zur Baumbewässerung auch von der Kläranlage entnommen werden könne, um eine Wasserreduzierung in der Usa zu verhindern, erläutert Bürgermeister Antkowiak, dass an Saugrohrstellen nur ein Bruchteil im Promillebereich entnommen werde, was nicht zur Reduzierung des Wasserstandes führe.

 

Stadtverordneter Hollender hält fest, dass die Mindestwasserentnahmemenge festgelegt ist und dass die Fließgewässer von der Unteren Wasserbehörde überwacht werden. Der Fischbestand werde so geschützt.