Nach kurzer Erläuterung durch Bürgermeister Antkowiak ergeht eine Diskussion einiger Fraktionen zur aktuellen Flächennutzung.

 

Bürgermeister Antkowiak informiert über die Rechtswirksamkeit des Vertrags ab dem Jahr 2005 nach einstimmigem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den Vorgaben von Hessenmobil. Die Bebauungspläne seien auf die Nutzung als Gewerbegebiet zugeschnitten. Es sei zulässig, Lagerfläche als Abstellfläche auch für Pkws zu nutzen. Ein Erwerb von Flächen durch den Wetteraukreis für den Recyclinghof sei vorgesehen. Die Gefahr von Neuversiegelung durch Änderungen sei unbegründet.

 

Beschluss:

 

A)    Beschluss:

 

B)      Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.

Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)

 

1.       Deutsche Bahn AG (14.07.2020)

 

Beschluss zu 1: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Pla­nung werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 4 bis 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden zur weite­ren Berücksichtigung bereits in die Planunterlagen zum Entwurf des Bebau­ungsplanes aufgenommen.

 

 

Beschluss zu 7: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 8 bis 13: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden zur wei­teren Berücksichtigung bereits in die Planunterlagen zum Entwurf des Bebau­ungsplanes aufgenommen.

 

Beschluss zu 14 bis 15: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

2.       Deutsche Telekom Technik (08.07.2020)

 

 

Beschluss zu 1: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss zu 2: Textfeld: 1.	 Textfeld: 3.	 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berück­sichtigung in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

 

 

3.       Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen (07.08.2020)

 

Beschluss zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

4.       Kreisausschuss des Wetteraukreises, FD Kreisentwicklung (09.07.2020)

 

Beschluss zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird entsprochen.

 

Beschluss zu 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 7 bis 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

5.       Regierungspräsidium Darmstadt (21.07.2020)

 

Beschluss zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 5: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 7: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 8: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 9: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 10: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 12: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.       Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 A "Gewerbegebiet Dorheim West" – 2. Änderung, in Friedberg – Dorheim wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.       Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO und die Festsetzungen nach § 37 Abs. 4 Satz 2 HWG werden ebenfalls beschlossen.

3.       Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 2 A "Gewerbegebiet Dorheim West" – 2. Änderung, in Friedberg – Dorheim wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: