Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Erste Stadträtin Götz erläutert kurz die Vorlage und Hintergründe zur Kostensteigerung der Kosten. Diese resultieren u.a. aus dem Tarifabschluss von 11,1 Prozent der Busfahrer und aus deutlich höheren Grundkosten durch den letzten Subunternehmenswechsel zur Jahreswende 2019/20.

 

Mitglied Uebelacker bemängelt die aus seiner Sicht fehlende Behandlung im Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr.

 

Erste Stadträtin Götz erläutert die Beratungsfolge. Da Beschlussgegenstand allein der Nachvollzug bereits eingetretener Umstände in finanzieller Hinsicht ist, und nicht inhaltlich-konzeptionelle Fragen (z.B. Änderungen der Fahrplangestaltung, der Taktdichte, des Liniennetzes, der eingesetzten Fahrzeuge), ist der Haupt- und Finanzausschuss das zutreffende und zuständige Hilfsorgan der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung der Vorlage. Über die Frage einer etwaigen Befassung auch des Ausschusses für Energie, Wirtschaft und Verkehr hat Erste Stadträtin Götz im Vorfeld der Vorlageneinbringung in den Gremiengang auch mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Energie, Wirtschaft und Verkehr Kontakt aufgenommen. Es bestand aufgrund des Inhalts der Vorlage dabei Einigkeit, dass im Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr von Erster Stadträtin Götz unter dem Top „Mitteilungen der Dezernenten“ über die anstehende Vertragsanpassung mündlich berichtet und auf die eine Woche später folgende schriftliche Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen wird. Dies wurde sodann in der Sitzung des EWuV-Ausschusses so vollzogen.

 

Vorsitzender Hausner bittet um Zustimmung für einen Redebeitrag des Stadtverordneten Stiller.

 

Der Ausschuss gibt die Zustimmung zum Redebeitrag.

 

Stadtverordneter Stiller fragt nach einer möglichen Leistungsreduzierung.

 

Erste Stadträtin Götz erläutert, dass es sich nur um die finanzielle Anpassung für das bestehende Busangebot handelt.

 

 

Beschluss:

 

Der Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Friedberg (Hessen) und der Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: