Antragstext:
Der
Magistrat wird beauftragt sicherzustellen, das städtische Ämter und Betriebe
der Stadt Friedberg angesichts der Corona-Pandemie künftig für einen Zeitraum
von 2 Jahren auf den Einsatz von Laubbläsern in Wohn- und Mischgebieten, auf
den Geländen von Kindergärten und Schulen sowie von Kranken- und
Pflegeeinrichtungen auf Friedhöfen und öffentlichen Grünflächen verzichten.
Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert eine Empfehlung an seine
Bürger auszusprechen ihrerseits auf den Einsatz von Laubbläsern zu verzichten.
Stadtverordneter Dr. Hollmann begründet den Antrag. Er führt aus, dass
eine Verweisung in einen Ausschuss derzeit keinen Sinn machen würde, da jetzt
das Laub fällt und bittet um Zustimmung.
Fraktionsvorsitzender Durchdewald
stellt den Antrag auf Verweisung in den
Ausschuss für Stadtentwicklung. Er stellt die Frage wie die Stadt künftig
das Laub entsorgen soll. Wenn mehr Personal hierzu benötigt werden sollte,
müssen die Mehrkosten erst einmal in den Haushaltsplan aufgenommen werden.
Es erfolgt Gegenrede durch Fraktionsvorsitzenden Güssgen-Ackva.
Über die Ausschussverweisung
lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 5
Nein 33 Enthaltung
0
Fraktionsvorsitzender Dr. Rack begrüßt den Antrag und erklärt, dass die
Flüchtlinge in Dorheim 5 Jahre freiwillig die Laubbeseitigung übernommen haben.
Dies sollte doch auch zum Beispiel mit den Flüchtlingen in der Straßheimer
Straße möglich sein.
Stadtverordnete Bey findet es unmöglich diesen Antrag heute zu stellen,
wo aktuell das Laub fällt. Wenn nasses Laub liegen bleibt ist dies viel zu
gefährlich. Die Stadt hat den Bürgern gegenüber eine Verkehrssicherungspflicht,
die mit diesem Antrag nicht eingehalten werden kann.
Bürgermeister Antkowiak gibt zu bedenken, wenn die
Stadtverordnetenversammlung diesen Antrag heute beschließen sollte, müssten
zwei Mitarbeiter des Baubetriebshofs mit dem Besen herumlaufen um das Laub zu
beseitigen. Allerdings gibt es viel zu viele Flächen, um diese zeitnah vom Laub
zu befreien und somit kann die Verkehrssicherungspflicht nicht gewahrt werden.
Stadtverordneter B. Wagner stellt erneut den Antrag auf Verweisung in
den Ausschuss für Stadtentwicklung. Nach Gegenrede durch Stadtverordneten
Herbst, stellt Fraktionsvorsitzender Uebelacker den Antrag auf Einberufung des
Ältestenrats.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender ruft den Ältestenrat ein.
Nachdem der Ältestenrat getagt hat, wird der Antrag ohne erneute
Gegenrede in den Ausschuss für
Stadtentwicklung verwiesen.