Beschluss: verwiesen

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt sicherzustellen, das städtische Ämter und Betriebe der Stadt Friedberg angesichts der Corona-Pandemie künftig für einen Zeitraum von 2 Jahren auf den Einsatz von Laubbläsern in Wohn- und Mischgebieten, auf den Geländen von Kindergärten und Schulen sowie von Kranken- und Pflegeeinrichtungen auf Friedhöfen und öffentlichen Grünflächen verzichten.

 

Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert eine Empfehlung an seine Bürger auszusprechen ihrerseits auf den Einsatz von Laubbläsern zu verzichten.

 

 

Stadtverordneter Dr. Hollmann begründet den Antrag. Er führt aus, dass eine Verweisung in einen Ausschuss derzeit keinen Sinn machen würde, da jetzt das Laub fällt und bittet um Zustimmung.

 

Fraktionsvorsitzender Durchdewald stellt den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung. Er stellt die Frage wie die Stadt künftig das Laub entsorgen soll. Wenn mehr Personal hierzu benötigt werden sollte, müssen die Mehrkosten erst einmal in den Haushaltsplan aufgenommen werden.

 

Es erfolgt Gegenrede durch Fraktionsvorsitzenden Güssgen-Ackva.

Über die Ausschussverweisung lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja  5  Nein  33  Enthaltung  0

 

Fraktionsvorsitzender Dr. Rack begrüßt den Antrag und erklärt, dass die Flüchtlinge in Dorheim 5 Jahre freiwillig die Laubbeseitigung übernommen haben. Dies sollte doch auch zum Beispiel mit den Flüchtlingen in der Straßheimer Straße möglich sein.

 

Stadtverordnete Bey findet es unmöglich diesen Antrag heute zu stellen, wo aktuell das Laub fällt. Wenn nasses Laub liegen bleibt ist dies viel zu gefährlich. Die Stadt hat den Bürgern gegenüber eine Verkehrssicherungspflicht, die mit diesem Antrag nicht eingehalten werden kann.

 

Bürgermeister Antkowiak gibt zu bedenken, wenn die Stadtverordnetenversammlung diesen Antrag heute beschließen sollte, müssten zwei Mitarbeiter des Baubetriebshofs mit dem Besen herumlaufen um das Laub zu beseitigen. Allerdings gibt es viel zu viele Flächen, um diese zeitnah vom Laub zu befreien und somit kann die Verkehrssicherungspflicht nicht gewahrt werden.

 

Stadtverordneter B. Wagner stellt erneut den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung. Nach Gegenrede durch Stadtverordneten Herbst, stellt Fraktionsvorsitzender Uebelacker den Antrag auf Einberufung des Ältestenrats.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender ruft den Ältestenrat ein.

 

Nachdem der Ältestenrat getagt hat, wird der Antrag ohne erneute Gegenrede in den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.