Anfrage:
1. Welche Schritte wurden
diesbezüglich von der Verwaltung eingeleitet?
2. Zu welchem Ergebnis ist die
Verwaltung gekommen?
Bürgermeister Antkowiak beantwortet die Anfrage wie folgt;
Frage 1:
Welche Schritte wurden diesbezüglich von der Verwaltung eingeleitet?
In den laufenden Leasingverträgen
ist ein Car-Sharing-Modell ausgeschlossen. Es wurde geprüft, ob ein
Car-Sharing-Modell analog anderer Städte möglich wäre.
Dort werden durch Firmen bzw.
Dienstleister Elektro-Fahrzeuge im Rahmen eines Car-Sharings zur Verfügung
gestellt.
Die jeweilige Stadt mietet diese
Fahrzeuge analog eines Bürgers.
Dieses Modell wäre grundsätzlich
auch für das Gebiet der Stadt Friedberg denkbar.
Frage 2:
Zu welchem Ergebnis ist die Verwaltung gekommen?
Bei den derzeit eingesetzten
Elektrofahrzeugen handelt es sich um einen Dienstwagen des Hausmeisters der
Kindertagesstätten. Da dieser mit notwendiger Ausrüstung bestückt ist, kommt
dieser für ein Sharing-Modell nicht in Frage.
Ein weiteres Fahrzeug ist das
Dienstfahrzeug des Bürgermeisters. Dieses wird auch privat unter Versteuerung
des geldwerten Vorteils genutzt und scheidet für ein Sharing-Modell
ebenfalls aus.
Des Weiteren werden derzeit vier
Elektrofahrzeuge für Außendienst-Einsätze der Mitarbeitenden genutzt. Ein
Fahrzeug steht auf dem Parkplatz des Rathauses, eines in der Großen
Klostergasse, eines beim Baubetriebshof und eines bei der Stadthalle zur
Verfügung.
Aufgrund der derzeit über das
gesamte (Kern-)Stadtgebiet verteilten Verwaltung ist ein zentraler
Fahrzeug-Pool, welcher für eine sinnvolle Teilnahme an einem Car-Sharing
notwendig wäre, derzeit nicht möglich. Des Weiteren verweise ich nochmals auf
den derzeitigen Ausschluss des Car-Sharings in den derzeitigen
Leasingverträgen.
Nach Umbau und Bezug der
Mainzer-Tor-Anlage 8 und dem Auslaufen der Leasingverträge wird die Thematik
erneut geprüft.