Anfrage:
Vor diesem Hintergrund bittet
die FDP-Fraktion in der Friedberger Stadtverordnetenversammlung um Beantwortung
folgender Fragen:
1. Ist der Magistrat
der Stadt Friedberg aktiv auf den Magistrat der Stadt Bad Nauheim zugegangen, um sich über die Planungen des
Neubauprojektes der Eissporthalle informieren zu
lassen?
2. Inwieweit ist die
Stadt Friedberg von der Stadt Bad Nauheim in die Planungen des Neubaus eines Eisstadions, insbesondere mit Blick auf
dessen Verkehrsanbindung, einbezogen worden?
3. Inwieweit hat die
Stadt Friedberg gegenüber der Stadt Bad Nauheim die Beachtung eigener verkehrspolitischer Interessen im Zusammenhang
mit dem genannten Neubauprojekt eingefordert?
4. Sind dem Magistrat
der Stadt Friedberg Pläne der Stadt Bad Nauheim bekannt, auf eine geänderte Verkehrsführung derart
hinzuwirken, dass die Ausfahrt Friedberg/Nord entlastet wird?
5. Wie schätzt der
Magistrat das Neubauprojekt der Stadt Bad Nauheim ein, insbesondere mit Blick auf die Verkehrssituation vor Ort?
Bürgermeister Antkowiak beantwortet die Anfrage wie folgt;
1.
Ist
der Magistrat der Stadt Friedberg aktiv auf den Magistrat der Stadt Bad Nauheim
zugegangen, um sich über die Planungen des Neubauprojektes der Eissporthalle zu
informieren?
Nein,
aber die Eishockey Cracks Bad Nauheim GmbH & Co.KG kontaktierte kürzlich
den Bürgermeister und stellte die aktuellen Standortüberlegungen dem Bürgermeister,
der Stadtplanungsabteilung und der Sportabteilung in einem Termin kurz vor.
2.
Inwieweit
ist die Stadt Friedberg von der Stadt Bad Nauheim in die Planungen des Neubaus
eines Eisstadions, insbesondere mit Blick auf dessen Verkehrsanbindung, einbezogen
worden?
Es
handelt sich aktuell um ein sehr frühes Planungsstadium, welches in erster
Linie durch die Eishockey Cracks Bad Nauheim GmbH & Co.KG vorangetrieben
und von dieser finanziert wird, sodass die Stadt Bad Nauheim die Stadt
Friedberg noch nicht direkt einbezogen hat.
Nach
Aussage des ECs wird dieser voraussichtlich die Vorentwurfsplanung beauftragen,
die dann die Grundlage für den späteren Aufstellungsbeschluss eines
Bebauungsplanes werden könnte, in dessen Rahmen die Abstimmung der Planung mit
den Nachbargemeinden gemäß gesetzlicher Vorgabe (§ 2 (2) BauGB), sowie die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der
Öffentlichkeit stattfinden muss.
Ergänzender
Hinweis: Im geltenden Regionalen Flächennutzungsplan ist für die angedachte
Fläche die Darstellung „SO Sport“ als Erweiterungsfläche bereits enthalten,
sodass der erforderliche Bebauungsplan aus den Darstellungen entwickelt werden
kann und voraussichtlich kein vorheriges Änderungsverfahren für den RegFNP
erforderlich wird.
3.
Inwieweit
ist die Stadt Friedberg gegenüber der Stadt Bad Nauheim die Beachtung eigener
verkehrspolitischer Interessen im Zusammenhang mit dem genannten Neubauprojekt
eingefordert?
siehe
Antwort 2, so weit sind die Planungen noch nicht gediehen. Im Rahmen der
Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes wird jedoch auch ein
Verkehrsgutachten erstellt werden müssen, in welchem die Leistungsfähigkeit der
Anbindungen dargestellt werden muss. Im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden kann die
Plausibilität des Gutachtens dann seitens der Stadt Friedberg geprüft werden.
Ergänzender
Hinweis: Die Anbindung der ursprünglich angedachten Fläche wäre
verkehrstechnisch nur über die bereits vorhandenen Straßen und somit durch das
Friedberger Stadtgebiet möglich gewesen, da die zwischen zwei Abfahrten
erforderlichen Mindestabstände im Falle der Schaffung einer zusätzlichen
Abfahrt laut Hessen-Mobil nicht hätten eingehalten werden können.
4.
Sind
dem Magistrat der Stadt Friedberg Pläne der Stadt Bad Nauheim bekannt, auf eine
geänderte Verkehrsführung derart hinzuwirken, dass die Ausfahrt Friedberg/Nord
entlastet wird?
siehe
Antworten zu 2 + 3.
5.
Wie
schätzt der Magistrat das Neubauprojekt der Stadt Bad Nauheim ein, insbesondere
mit Blick auf die Verkehrssituation vor Ort?
siehe Antworten zu 2 + 3.