Sitzung: 01.10.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1651
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 „Auf dem Bock“, 3.
Änderung in Friedberg Kernstadt wird die vorliegende Veränderungssperre gemäß §
14 und § 16 BauGB mit dem Inhalt als Satzung beschlossen, dass
1.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt
oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
2.
erhebliche oder wesentliche wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen
werden dürfen.
Der Geltungsbereich ist im Lageplan der Satzung der Veränderungssperre
dargestellt (siehe Anlage 1 der Vorlage).
Abstimmungsergebnis: