Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Bürgermeister Antkowiak trägt den Sacherhalt vor und erklärt, dass das Gelände durch einen Makler zum Verkauf angeboten werde. Mit dem zu beschließenden Bebauungsplan solle sichergestellt werden, dass dort Kita-Plätze eingerichtet werden können. Damit sei der Kita-Standort Taunusstraße hinfällig.

 

Erste Stadträtin Götz unterstreicht die zwingende Notwendigkeit zur Schaffung von Kita-Plätzen und Mitglied Ertl bezeichnet diese sich darbietende Möglichkeit als einen Glücksfall.

Mitglied Dr. Hollmann hinterfragt die fehlende Vorschrift zur Schaffung einer Zisterne. Frau Kleinschmidt vom Amt für Stadtentwicklung erklärt, dass die Vorgabe, bei Kitas keine Zisternen vorzusehen, vom Wetteraukreis stammt. Bürgermeister Antkowiak merkt an, dass man dadurch die Möglichkeit ausschließen möchte, dass ein Kind in einer Zisterne verunglückt.

 

Beschluss:

 

1.       Der Bebauungsplan Nr. 51 „Auf dem Bock“ wird gem. § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 51 „Auf dem Bock, 3. Änderung“. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1)

 

2.       Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf (Anlage 2) ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4. Abs.  2 BauGB durchzuführen. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet.

 


Abstimmungsergebnis: