Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

Vorsitzender Stoll fragt die Ausschussmitglieder, ob Einwände bestehen, wenn er in Vertretung für den Antragsteller den Antrag der CDU-Fraktion vorträgt. Da keine Einwände vorgebracht werden, trägt Vorsitzender Stoll den Beschlussvorschlag vor und erteilt im Anschluss daran den beiden Referenten Herrn Ster, einem Jäger und Jagdpächter, und Frau Müller, der Vorstandssprecherin des NABU Friedberg, das Wort.

 

Beide Referenten machen deutlich, dass der Waschbär trotz seines netten Erscheinungsbildes ein für Mensch und Tier gefährliches Raubtier ist, das hierzulande keine natürlichen Feinde habe.

 

Der Waschbär vernichte, was der Naturschutz in jahrzehntelanger Arbeit aufgebaut habe. So werde er langfristig den Rotfuchs verdrängen, da beide die gleichen Lebensräume besetzten, der Waschbar jedoch bezüglich seines Lebensraums breiter aufgestellt sei. Zudem fresse er die Gelege von bodenbrütenden Vögeln einschließlich des das Gelege bewachenden Elternteils.

 

Aber auch der Mensch werde direkt geschädigt, weil der Waschbär nicht nur reifes Obst vom Baum fresse, sondern sich auch in menschlichen Behausungen selbst häuslich einrichte und dabei erheblichen Schaden am Gebäude anrichte. Zudem übertrage er Tollwut, Staupe, Spulwurm etc. auf den Menschen.

 

Zum Schutz der bestehenden Fauna und zum Schutz des Menschen bestehe somit dringender Handlungsbedarf.

 

In Hinblick auf den Absatz 2 im Beschlussvorschlag, in dem gefordert wird, dass die Bauhofmitarbeiter in der Fallenjagd zu schulen seien, erklärt Herr Ster, dass Voraussetzung zur Teilnahme an einem Fallenlehrgang der Jagdschein ist, woraufhin Bürgermeister Antkowiak klarstellt, dass die Bauhofmitarbeiter keine Jagdscheine erwerben werden.

 

Herr Ster erklärt, dass die Stadt nicht belastet werden müsse, denn es gäbe die Jagdpächter und die Stadt bräuchte lediglich die Jagdpächter zu fragen, ob bzw. welche Arbeiten zur Bekämpfung des Waschbären durch den jeweiligen Jagdpächter durchgeführt werden könnten. Ein Jäger mit entsprechender Zusatzschulung sei die zur wirksamen Bekämpfung des Waschbären geeignetste Person.

 

Herr Ster erklärt, dass betroffene Bürger selbst Lebendfallen (Draht- oder Holzkasten) kaufen und bei Belegung den Jagdpächter informierten, damit dieser das Weitere unternehmen. Eine solche Lebendfalle erhalte man ab 100,00 €. Die Falle müsse zweimal täglich kontrolliert werden, es sei denn, man habe eine Falle erworben, bei deren Belegung der Eigentümer eine elektronische Nachricht erhalte.

 

Mitglied Dr. Hollmann spricht sich für die Umwandlung des Beschlussvorschlages in einen Prüfauftrag aus, denn zur Kontrolle der Fallen sei bereits eine halbe Planstelle nötig. Auch fragte Mitglied Dr. Hollmann, ob denn ein finanzieller Beitrag der Stadt helfen könne. Frau Müller erklärte, dass dieses Geld die Jagdpächter erhalten müssten, denn diese hätten mit dem Waschbären nur Arbeit ohne jeglichen Nutzen.

 

Beide Referenten, Ster und Müller, wiesen mehrfach darauf hin, dass die untere Jagdbehörde des Wetteraukreises gerne behilflich ist.

 

Nach weiterer Diskussion appelliert Mitglied Bey an die anderen Ausschussmitglieder, tätig zu werden, denn ein Waschbär sei bereits auf dem Außengelände der Kita in Bruchenbrücken angetroffen worden, zudem stellten die Waschbären ihre Vermehrung nicht zwischenzeitlich ein. Referent Ster unterstreicht die Dringlichkeit zu handeln mit dem Argument, dass in zwei Monaten die Winterschonzeit beginnt.

 

Vorsitzender Stoll erklärt, dass der Beschlussvorschlag im Grunde bereits ein Prüfauftrag mit Kostenermittlung und Kosteneinstellung in den Haushalt sei und stellt den Beschlussvorschlag, jedoch ohne den zweiten Absatz, zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Der Magistrat der Stadt Friedberg wird beauftragt, ein Waschbär Management in Zusammenarbeit mit den Jagdpächtern die für das Stadtgebiet zuständig sind, zu erarbeiten. Es sollen ortsfeste und mobile Fallen angeschafft werden.

 

Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes sind in der Fallenjagd zu schulen (Dauer der Schulung ein Arbeitstag).

 

Die Kosten für die Maßnahmen sind zu ermitteln und für den Haushalt 2021 anzumelden. Wenn möglich, sind die Maßnahmen mit Haushaltsresten bereits in 2020 durchzuführen.


Abstimmungsergebnis: