Mitglied Olthoff trägt aus der Niederschrift über die 24. Sitzung der Verbandskammer am 16.09.2020 folgende Passagen vor

 

„Herr Horn teilt mit, dass vorbehaltlich der heutigen Beschlussfassung sowie der Beschlussfassung der RVS am Freitag, die Offenlage des 1. Änderungsverfahrens zum TPEE 2019 vom 13. Oktober bis zum 14.Dezember 2020 stattfinden wird. Die abschließende Beschlussfassung soll im April/Mai 2021 erfolgen. Sollte dies durch umfassende Änderungen nicht möglich sein, ist eine abschließende Beschlussfassung mit der derzeitigen Besetzung der Verbandskammer im August vorgesehen. Dies ist notwendig, da die konstituierende Sitzung der Verbandskammer für die V. Wahlperiode im September stattfinden wird.“

 

„7.2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die       Stadt Bad Nauheim, Stadtteil Bad Nauheim               Gebiet: "Klinik an der Usa"

         hier: Auslegungsbeschluss (Offenlage)                                                                     IV-2020-43

 

Beschluss:

 

1.   Aufgrund der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit, der betroffenen Stadt Bad             Nauheim, der Abstimmung mit benachbarten Kommunen und der Beteiligung der    Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist der Entwurf der oben genannten            Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 in der Fassung der vorgelegten Planzeichnung mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB         öffentlich auszulegen. Gleichzeitig werden die Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB    eingeholt.

 

2.   Ort und Dauer der Auslegung sind im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt zu               machen.

 

3.   Der Regionalvorstand wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen, insbesondere die             benachbarten Kommunen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von         der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Abstimmungsergebnis:  Einstimmig“

 

und teilt mit, dass das gesamte Protokoll dieser Niederschrift als Anlage beigefügt wird

(Anlage 2).