Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Bürgermeister Antkowiak leitet in die Beratungen ein. Er dankt dem Förderverein für den Betrieb des Freibades Ockstadt seit der Badesaison 2012 und lobt speziell das diesjährige Corona-Konzept. Sein Ziel sei nun ein Nutzungsvertrag für 5 Jahre, um dem Verein eine mittelfristige Planungssicherheit zu bieten.

 

Die Mitglieder Bechstein-Walther und Wagner loben das Freibad ebenfalls als hervorragend geführten familiären Ort und sozialen Treffpunkt und erkennen die Leistungen des Fördervereins an, sprechen sich aber analog der Gewährverträge anderer Friedberger Vereine eher für einen 3-Jahres-Vertrag aus und wünschen die aktuellen Bilanzzahlen.

 

Bürgermeister Antkowiak sagt zu, im Haupt- und Finanzausschuss nach den Herbstferien die vorläufigen Bilanzzahlen der Saison 2020 zu verteilen. Der Verein arbeite wirtschaftlich, lege die Zahlen jährlich vorbildlich vor und könne das Freibad durch sein erhebliches ehrenamtliches Engagement bekanntlich seit Jahren günstiger betreiben, als die Stadt Friedberg. Er verweist zudem auf die anstehenden Investitionen in Technik und Gebäude, die durch einen 5-Jahresvertrag vom Förderverein gemeinsam mit der Stadt zielgerichteter umsetzbar wären, als bei einer kürzeren Laufzeit.

 

Nach Redebeiträgen der Stadtverordneten C. Cellarius und Wodarz-Frank und nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt Vorsitzende Pfannmüller über die Vorlage der Verwaltung abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.:  Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Nutzungsvertrages der Jahre 2018-2020 mit dem Förderverein des Quellwasserschwimmbades Ockstadt e.V. einen fünfjährigen                 Nutzungsvertrag für die Badesaisons 2021 bis einschließlich 2025 auszuhandeln und    abzuschließen.

 

2.:  Die städtischen Gremien bekräftigen Ihre Absicht, die für den Betrieb des Freibades Ockstadt               notwendigen Zuschüsse an den Förderverein des Quellwasserschwimmbades Ockstadt e.V.      in Höhe von jährlich bis zu maximal 72.000 € bei der Kostenstelle 4.571000.7178000 auch in        den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 wieder bereitzustellen.

 


 

Abstimmungsergebnis: