Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Vorsitzende Pfannmüller verliest den letzten Sachstand aus dem Protokoll der Juni-Sitzung des Ausschusses. Bürgermeister Antkowiak teilt sodann den Sachstand des Prüfauftrages mit: die Verwaltung (hier: Grünplanungsabteilung + Jugendpflege) hat eine Kostenschätzung eingeholt, die sich für die Schaukel auf 15.000 € und den herzurichtenden Weg sowie den Fallschutz auf weitere 25.000 € belaufe.

 

Ebenso wurden Gespräche mit der Johann-Peter-Schäfer-Schule geführt: Diese begrüßt den Antrag grundsätzlich und hat auf ihrem eigenen Gelände auch bereits passende Geräte im Innen- und auch im Außenbereich, sieht es aber als sinnvoller an, Spielgeräte mit Mehrfachnutzung aufzustellen, z. B. eine Doppelschaukel oder eine große Wippe, auf der gleichzeitig Menschen mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit Menschen ohne Beeinträchtigungen aktiv sein können, um den Inklusionsgedanken zu leben. In einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin wurde eine barrierefreie Schaukel mit Schutzbügeln favorisiert. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Inklusionsgedanken dahingehend voranzutreiben, dass bei künftig sowieso anstehenden Neu- oder Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten auf städtischen Spielplätzen sogenannte barrierearme Spielgeräte ausgewählt werden und die entsprechenden Wege entsprechend gestaltet werden.

 

Nach der Beantwortung einiger Fragen der Stadtverordneten C. Cellarius, Haas, Haizmann und Wodarz-Frank durch den Bürgermeister hinsichtlich des Zeitrahmens und eventueller Zuschussmöglichkeiten, erklärt Mitglied El-Fechtali sich damit einverstanden, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und den Ursprungsantrag Ihrer Fraktion dadurch zu ersetzen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt Vorsitzende Pfannmüller über folgenden neuen Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Beschluss:

 

In Abwägung der Kostenschätzung, des Meinungsbildes der Johann-Peter-Schäfer-Schule und der Recherche wird vorgeschlagen, den Inklusionsgedanken voranzutreiben und bei Neuanschaffung bzw. Ersatz von Spielgeräten auf den städtischen Spielplätzen barrierearme Spielgeräte anzuschaffen. Zuvor müssten jedoch die entsprechenden Wege (z.B. Trampelpfad auf dem Seewiesenspielplatz) entsprechend gestaltet werden, so dass dies den ersten Schritt zur Barrierefreiheit darstellt.

 


 

Abstimmungsergebnis: