Ortsvorsteher Dr. Rack fasst den aktuellen Sachstand zusammen. In der Ortsbeirats-Sitzung am 29.01.20 wurde diese Sache ausführlich unter Beteiligung von zahlreichen betroffenen Anrainern behandelt. Der Ortsvorsteher erbat am Ende der Sitzung deutlich mehr Transparenz bei der Kostenaufstellung und die Änderung der Bedingungen für Ratenzahlungen. Daraufhin wurde die Sache gegen Ende Juni im Magistrat besprochen. Ratenzahlung sei generell auf Antrag und unter Vorlage von Einkommens- und Vermögensverhältnissen möglich. In der Corona-Krise gibt es nur eine Richtlinie zum Umgang mit Steuerschulden, nicht aber für sonstige Beiträge/Erstattungsansprüche. Werden hier entsprechende Raten/Stundungen beantragt, werden gemäß Abgabenordnung 6% Jahreszinsen erhoben. 

Mittlerweile sind fast wortgenau die gleichen schon im Dezember 19 und Januar 20 von den Betroffenen beanstandeten Anhörungsschreiben zu den Kanalbaukosten zugestellt worden. Dem Ortsvorsteher liegt eine Kopie vor. In diesem Anhörungsschreiben sind erneut nur vage Angaben über Kosten benannt. Doch die Betroffenen sollen bis zum 30. August 2020 die Gelegenheit wahrnehmen. „sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern“. 

Da diese Angaben aber nicht beigefügt sind, genauso wenig wie zu Jahresbeginn, ist keine Äußerung möglich. Es sei völlig unverständlich, warum erneut ein solches unkonkretes Anhörungsschreiben an Betroffene aus dem zuständigen Amt versandt worden ist. 

Ortsvorsteher Dr. Rack bemängelt weiter, dass gerade während der aktuell schwierigen Krisenzeit eine Forderung zur Zahlung ungeachtet der persönlichen Situationen wie z.B. Entlassungen und Kurzarbeit schwerlich zumutbar sei. Es sollte deshalb auf diese verschärfte Lage bei den Kostenforderungen und deren Ableistung deutlich Rücksicht genommen werden. 

Ortsbeiratsmitglied Strack weist darauf hin, dass u.U. auch Ratenzahlung lt. Kommunalem Abgabengesetz ohne Einkommensnachweis möglich sei. Sie vermutet außerdem, dass der diskutierte Zinssatz von 6% (Gegenstand der städtischen Dienstanweisung) zu hoch sei, da dieser sich lt. Gesetz an der aktuellen Zinssituation orientieren müsse. Dies sollte in der zuständigen Verwaltung überprüft werden, ggf. ist die städtische Dienstanweisung zu Ratenzahlungen bzw. zu den Zinssätzen zu aktualisieren. 

In der folgenden Diskussion wurde von unterschiedlichen Ortsbeiratsmitgliedern betont, dass die aktuelle Corona-Situation zu berücksichtigen sei und eine Möglichkeit der Ratenzahlung ohne Einkommensnachweis wichtig wäre.

Abschließend stellt Ortsvorsteher Dr. Rack nochmals dar, dass von den Betroffenen keine Stellungnahme zu Dingen erwartet werden kann, die den Anwohnern gar nicht schriftlich bekanntgemacht worden sind.