Sitzung: 26.08.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 16-21/1587
Beschlüsse:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen
Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen
Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)
1.
Stellungnahme des Regierungspräsidiums
Darmstadt vom 07.07.2020
Beschluss zu 3:
Die Bedenken werden nicht geteilt.
Begründung: Im Teilbereich A erfolgt keine Umwidmung
eines bestehenden bebauten Bereiches von Mischgebiet (MI) in ein Urbanes Gebiet
(MU). Der Bereich mit der Festsetzung Urbanes Gebiet (MUA) ist
derzeit unbebaut.
Anmerkung:
Die Bedenken
betreffen inhaltlich den Teilbereich B und wurden gleichlautend bereits im
Rahmen der Offenlage zum Teilbereich B vorgetragen.
Die Bedenken wurden
in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg am
27.09.2018 (StvV/017/16-21-TOP 15) bereits behandelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 5 Nein 0 Enthaltung 4
2.
Stellungnahme des Wetteraukreises vom
01.07.2020
Beschluss
zu 1):
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 5 Nein 0 Enthaltung 4
Beschluss
zu 2:
Der Anmerkung wird nicht gefolgt.
Begründung: Im Teilbereich B, für den bereits die Offenlage durchgeführt wurde
sowie der Satzungsbeschluss gefasst ist, wurde ebenfalls MU (Urbanes Gebiet)
festgesetzt. Somit soll ein größerer Gesamtbereich den Charakter eines Urbanen
Gebietes erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 5 Nein 0 Enthaltung 4
3.
Stellungnahme einer Bürgergruppierung vom
02.07.2020
Beschluss
zu 1.
Die Anregung ist im Bebauungsplan bereits berücksichtigt.
Begründung: Der Bebauungsplan setzt eine Zahl der zulässigen Vollgeschosse (max.
III) im MUA fest.
Das Maß der baulichen Nutzung ist hier eindeutig durch die festgesetzten
Baugrenzen und Baulinien, die Zahl der max. zulässigen Vollgeschosse und der
max. zulässigen Trauf- und Firsthöhe definiert.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 4 Nein 3 Enthaltung 2
Beschluss
zu 2.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Begründung: Der höhenmäßige Gebäudeversatz ist gestalterisch gewünscht. Der
geplante Neubau im Baugebiet MUA soll sich bezüglich der Höhe
deutlich vom angrenzenden ehem. Kaufhausgebäude absetzen und einen Übergang zur
angrenzenden, niedrigeren Bebauung an der Färbergasse bilden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 4 Nein 3 Enthaltung 2
Beschluss
zu 3.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Begründung: In der Schnurgasse sind bereits vergleichbar hohe Gebäude vorhanden.
Im Gegensatz zur Bestandsbebauung soll der Neubau 1 m von der Schnurgasse
zurückgesetzt werden, sodass sich die Schnurgasse hier optisch aufweitet.
Aufgrund der Nähe des Neubaus zum
Kulturdenkmal Stadtkirche ist die äußere Gestaltung und Kubatur des Gebäudes
auch mit dem Denkmalschutz abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 4 Nein 3 Enthaltung 2
Beschluss
zu 4.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Begründung: Für den Bereich MUA gibt es keine Änderung bezüglich der Art der baulichen Nutzung gegenüber
dem bisherigen Planungsstand. Gem. § 4a (3) Satz 2 BauGB wurde bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden
können. Darauf wurde in der Amtlichen Bekanntmachung hingewiesen.
Anmerkung: Die Errichtung eines Parkhauses im Bereich MUA ist nicht Planungsabsicht des Investors und
der Stadt Friedberg. Gemäß Vorentwurf sind im Gebäude ab dem 1. Obergeschoss
Wohnungen vorgesehen. Aufgrund der schwierigen Zu- und Abfahrtssituation und
des Grundstückszuschnitts ist die tatsächliche Realisierung eines reinen
Parkhauses hier unrealistisch.
In einem Städtebaulichen
Vertrag sollen Stellplätze ab dem 1.OG im Neubau ausgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 4 Nein 3 Enthaltung 2
Beschluss
zu 5.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Begründung: Bei der geplanten Andienung im Bereich Färbergasse/Ecke Schnurgasse
gibt es keine Änderung bezüglich der
Lage gegenüber dem bisherigen Planungsstand. Gem. § 4a (3) Satz 2 BauGB wurde
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
abgegeben werden können. Darauf wurde in der Amtlichen Bekanntmachung
hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 4 Nein 3 Enthaltung 2
Beschluss
zu 6.
Die Anregung ist im Bebauungsplan bereits berücksichtigt.
Begründung: Sowohl unter Hinweise im
Bebauungsplan sowie in der Begründung
zum Bebauungsplan (vgl. Kapitel 5.7/ Kapitel 6.1 a) wird klargestellt, dass
eine Ausnahme für die Zulassung von Wohnungen im MK nur in Frage kommt, wenn im
Baugenehmigungsverfahren entsprechende Schallschutzmaßnahmen nachgewiesen
werden, die einen wirksamen Schallschutz auch bei Veranstaltungen nach 22:00
Uhr gewährleisten. Gleichzeitig müssen gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet
und Brandschutzanforderungen erfüllt werden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht
ein Anspruch auf eine Ausnahmeentscheidung
Die Stellungnahme eines weiteren Bürgers
wurde erst 10 Tage nach Ablauf der Offenlagefrist
abgeben. In der Amtlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es erfolgte dennoch eine Prüfung, ob die
genannten Punkte in einem Städtebaulichen
Vertag mit dem Investor berücksichtigt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 4 Nein 3 Enthaltung 2
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil I "Kaiserstraße/ Färbergasse", 1. Änderung – Teil A in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
2.
Die
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in
den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil I "Kaiserstraße/ Färbergasse", 1. Änderung – Teil A in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 4 Nein 2 Enthaltung 3