Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 3

A)    Beschluss:

 

B)      Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.

Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB

eingestellt.)

 

  1. Bürger 1 (11.09. 2019)

 

Beschluss zu 1.1

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen aber nicht geteilt.

 

Beschluss zu 1.2

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen aber nicht geteilt.

 

Beschluss zu 1.3

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 1.4

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 1.5

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 1.6

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Bürger 2 (12.12.2019)

 

Beschluss zu 2.1

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2.2

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der konkreten Planung geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt

 

  1. Bürger 3 (24.11.2019)

 

Beschluss zu 3.1

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss zu 3.2

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss zu 3.3

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Es ist derzeitig keine verbindliche Bauleitplanung zur Erweiterung der Bebauung in westlicher Richtung vorgesehen.

 

  1. Bürger 4 (15.12.2019)

 

Beschluss

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

  1. Bürger 5 (16.12.2019)

 

Beschluss zu 5.1

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss zu 5.2

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Regionalbauernverband Wetterau-Frankfurt a.M.e.V. (04.12..2019)

 

Beschluss zu 1

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss zu 2:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss zu 3:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Beschluss zu 4:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Beschluss zu 5:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

  1. Regierungspräsidium Darmstadt(17.12.2019)

 

Beschluss zu 1, Kommunales Abwasser:

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

Beschluss zu 3: Vorsorgender Bodenschutz:

Die Einzelpunkte sind im folgenden Text in Gegenüberstellung zu den Bausteinen der vom RP herangezogenen  „Arbeitshilfe“ formuliert.

Den Anregungen wird durch entsprechende Ergänzungen und Präzisierungen im Umweltbericht, wenn erforderlich, teilweise gefolgt. Die daraus folgenden Änderungen sind im anliegenden Umweltbericht grün markiert. Hinsichtlich dieser Ergänzungen sind keine Einzelbeschlüsse erforderlich.

 

Beschluss zu 4 „Bodenauftrag“:

Der Anregung wird auf der nachgelagerten Planungsebene gefolgt

 

  1.  Wetteraukreis, Fachdienst Kreisentwicklung (12.12.2019)

 

FSt 4.1.2 Naturschutz und Landschaftspflege

 

Beschluss zu 1:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss zu 2:

Kein Beschluss erforderlich, der Anregung wurde bereits gefolgt.

Beschluss zu 3:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

FSt 4.1.3 Wasser und Bodenschutz

 

Beschluss zu 1:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

FSt 4.2.2 Agrarfachaufgaben

 

Beschluss zu 1:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Beschluss zu 2:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Beschluss zu 3:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Beschluss zu 4:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen

 

FD 4.5 Bauordnung

Beschluss

Die Anregung wird berücksichtigt indem das Planzeichen für die Gemeinbedarfsfläche – Kita in die Planzeichnung aufgenommen wird.

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.       Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 "KiTa Taunusstraße", in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.       Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.       Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 94 "KiTa Taunusstraße" in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.