Sitzung: 19.08.2020 Ortsbeirat des Stadtteils Kernstadt
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: 16-21/1583
A)
Beschluss:
B) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1
der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit
Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen
gegenübergestellt.
Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
nach § 1 Abs. 7 BauGB
eingestellt.)
- Bürger 1 (11.09. 2019)
Beschluss
zu 1.1
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen aber nicht geteilt.
Beschluss
zu 1.2
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen aber nicht geteilt.
Beschluss
zu 1.3
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 1.4
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 1.5
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 1.6
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
- Bürger 2 (12.12.2019)
Beschluss
zu 2.1
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 2.2
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der konkreten
Planung geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt
- Bürger 3 (24.11.2019)
Beschluss
zu 3.1
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 3.2
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 3.3
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
Es ist derzeitig keine verbindliche Bauleitplanung zur Erweiterung der
Bebauung in westlicher Richtung vorgesehen.
- Bürger 4 (15.12.2019)
Beschluss
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
- Bürger 5 (16.12.2019)
Beschluss
zu 5.1
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 5.2
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
- Regionalbauernverband
Wetterau-Frankfurt a.M.e.V. (04.12..2019)
Beschluss
zu 1
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 2:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 3:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Beschluss
zu 4:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Beschluss
zu 5:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
- Regierungspräsidium
Darmstadt(17.12.2019)
Beschluss
zu 1, Kommunales Abwasser:
Die Anregung wird berücksichtigt.
Beschluss
zu 3: Vorsorgender Bodenschutz:
Die Einzelpunkte sind im folgenden Text in Gegenüberstellung zu den
Bausteinen der vom RP herangezogenen
„Arbeitshilfe“ formuliert.
Den Anregungen wird durch entsprechende Ergänzungen und Präzisierungen
im Umweltbericht, wenn erforderlich, teilweise gefolgt. Die daraus folgenden
Änderungen sind im anliegenden Umweltbericht grün markiert. Hinsichtlich dieser Ergänzungen sind keine
Einzelbeschlüsse erforderlich.
Beschluss
zu 4 „Bodenauftrag“:
Der Anregung wird auf der nachgelagerten Planungsebene gefolgt
- Wetteraukreis, Fachdienst
Kreisentwicklung (12.12.2019)
FSt 4.1.2
Naturschutz und Landschaftspflege
Beschluss
zu 1:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 2:
Kein Beschluss erforderlich, der Anregung wurde bereits gefolgt.
Beschluss
zu 3:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
FSt 4.1.3
Wasser und Bodenschutz
Beschluss
zu 1:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 2:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
FSt 4.2.2
Agrarfachaufgaben
Beschluss
zu 1:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Beschluss
zu 2:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Beschluss
zu 3:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Beschluss
zu 4:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
FD 4.5
Bauordnung
Beschluss
Die Anregung wird berücksichtigt indem das Planzeichen für die
Gemeinbedarfsfläche – Kita in die Planzeichnung aufgenommen wird.
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 "KiTa
Taunusstraße", in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen.
2.
Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als
Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 94
"KiTa Taunusstraße" in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.