Die
Antragsteller Dr. Rack, Uebelacker und Weiberg erläutern den Antrag. Aus den
Reihen der Mitglieder ergeht eine Diskussion, an der sich Bürgermeister
Antkowiak und Erste Stadträtin Götz beteiligen. Stadtverordneter Durchdewald
beantragt Einzelabstimmung der einzelnen Punkte und stellt einen
Ergänzungsantrag, den er verliest.
Stadtverordneter Bernd Wagner beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Stellv. Stadtverordnetenvorsteher Wagner unterbricht die Sitzung für 10 Minuten.
Im Anschluss lässt stellv. Stadtverordnetenvorsteher Wagner wie folgt über die einzelnen Punkte gemäß der HuF-Empfehlung abstimmen:
Beschluss:
1.
Im Baugebiet am Steinern Kreuzweg (Teilgebiete W A 4
bzw. W A 5) eine Ausschreibung zur Errichtung von Sozialwohnungen im 1.
Förderweg durchzuführen. Ziel der Ausschreibung ist die Errichtung von
mindestens 10, maximal 20 Sozialwohnungen. Es sollen Wohnungen für Menschen mit
geringen Einkommen nach den Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen
Mietraumförderung entstehen. Neben der obligatorischen Förderung von 10 T€ je
WB soll zur Realisierung des Vorhabens das Grundstück für einen reduzierten
Preis von höchstens 280 €/qm auf der Basis des § 109 HGO angeboten
werden. Ggf. können hierbei auch Mittel der seit 2016 von der Stadt Friedberg angesammelten
Fehlbelegungsabgabe eingesetzt werden, um eine richtliniengemäße Verwendung gegenüber
dem zuständigen Ministerium nachweisen zu können und eine Abgabe dieser Mittel
nach Wiesbaden zu vermeiden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 32 Nein 7 Enthaltung 0
2. Ein weiteres Grundstück am
Steinern Kreuzweg (Teilgebiete WA 4 bzw. WA 5) an die Friedberger Baugenossenschaft "Eigner Herd ist
Goldes wert" zu verkaufen. Ziel ist die Errichtung bezahlbarer Wohnungen für
Haushalte mit mittleren Einkommen. Dabei wird ein reduzierter Preis von 280 €/qm auf der Basis des § 109 HGO sowie eine
städtische Förderung von 10 T€ bis 15 T€
je Wohneinheit geleistet. Im
Gegenzug verpflichtet sich der Bauverein Eigner Herd zur Einhaltung einer
Höchstmiete von 8 € bis 8,50 € je qm und gewährt der Stadt
Friedberg Mitspracherechte bei der Belegung.
Es sollen
15-20 Wohneinheiten nach diesen
Bedingungen entstehen. Die weiteren Regelungen können sich an dem entsprechenden, im März 2020 verabschiedeten Projekt
der Stadt Rosbach mit dem Träger
orientieren.
Dabei soll es möglich sein,
auf das Modell der mittelbaren Belegung zurückzugreifen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 29 Nein 0 Enthaltung 10
3. Ein
Förderprogramm zur Bezuschussung von Aufstockungen und Sanierungen von Wohnraum
im Stadtgebiet zu starten. Eine
Förderung wird gewährt, wenn sich der Bauträger verpflichtet, für mindestens 15 Jahre einen Mietpreis
von 8 € pro qm (+ Erhöhung max. in Höhe der Inflationsrate) einzuhalten und die Wohnungen an Haushalte
mit geringem oder mittlerem Einkommen nach den Richtlinien
des Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung vergeben werden bzw. vergeben worden sind. Für längere Bindungsfristen
sollen dabei größere Zuschüsse möglich sein. Das Förderprogram soll so gestaltet sein, dass
Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe hierfür verwendet werden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 39 Nein 0 Enthaltung 0
4. Die in der vorgelegten Anlage rot und grün markierten Flächen sollen
zu Höchstgeboten veräußert werden. Mit dem erzielten Mehrerlös sollen Reserven
für weitere Aktivitäten im „Sozialen Wohnungsbau“ unterstützt werden.
Mehrheitlich beschlossen
Ja 36 Nein 3 Enthaltung 0