Antragstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 27.06.2019 mehrheitlich beschlossen, dass die
zuständige Verwaltung gemäß DS 16-21/1094 Verwertung des Baugebiets, „Steinern Kreuzweg“
(hier: Festsetzung der Kaufpreise) zu den Teilgebieten WA 4 und WA 5 eine neue
Vorlage zu erstellen hat. Eine solche Vorlage aber ist den Gremien rund ein
Dreivierteljahr später noch immer nicht zur weiteren Beschlussfassung
präsentiert worden. Dadurch aber verzögert sich die Verwertung der Grundstücke,
Verkaufserlöse können für den städtischen Haushalt nicht erzielt werden- und
somit stagniert die Entwicklung dieses großen Baugebiets im Westen der Stadt
erheblich. Um diesen nicht akzeptablen Zustand möglichst zügig zu beenden, auch
weil die Friedberger Wohnungsbaugesellschaft, wie in der Juni-Vorlage 2019 (in
WA 5 a) ursprünglich vorgesehen, in diesem Areal keine Grundstücke erwerben
will bzw. kann und angesichts erheblichen Bedarfs an gefördertem wie
bezahlbarem Wohnraum in der Kreisstadt Friedberg
wird
der Magistrat beauftragt:
1. Im
Baugebiet am Steinern Kreuzweg (Teilgebiete W A 4 bzw. W A 5) eine Ausschreibung
zur Errichtung von Sozialwohnungen im 1.
Förderweg durchzuführen. Ziel der Ausschreibung ist die Errichtung von mindestens 10, maximal 20 Sozialwohnungen. Es sollen
Wohnungen für Menschen mit geringen Einkommen
nach den Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung entstehen. Neben der obligatorischen Förderung
von 10 T€ je WB soll zur Realisierung des Vorhabens das Grundstück für einen reduzierten Preis von höchstens
280 €/qm auf der Basis des § 109 HGO angeboten
werden. Ggf. können hierbei auch Mittel der seit 2016 von der Stadt Friedberg angesammelten Fehlbelegungsabgabe
eingesetzt werden, um eine richtliniengemäße Verwendung gegenüber dem zuständigen Ministerium nachweisen
zu können und eine Abgabe dieser Mittel nach Wiesbaden
zu
vermeiden.
2. Ein weiteres Grundstück am Steinern Kreuzweg
(Teilgebiete WA 4 bzw. WA 5) an die Friedberger Baugenossenschaft "Eigner Herd ist Goldes wert" zu verkaufen.
Ziel ist die Errichtung bezahlbarer Wohnungen
für Haushalte mit mittleren Einkommen. Dabei
wird ein reduzierter Preis von 280 €/qm auf der
Basis des § 109 HGO sowie eine städtische Förderung von 10 T€ je Wohneinheit geleistet.
Im Gegenzug verpflichtet sich der
Bauverein Eigner Herd zur Einhaltung einer Höchstmiete von 8 € je qm und gewährt der Stadt Friedberg Mitspracherechte
bei der Belegung. Es sollen 15-20 Wohneinheiten nach diesen Bedingungen entstehen. Die
weiteren Regelungen können sich an dem entsprechenden, im März 2020 verabschiedeten Projekt der Stadt Rosbach mit dem
Träger orientieren.
3. Ein
Förderprogramm zur Bezuschussung von Aufstockungen und Sanierungen von Wohnraum
im Stadtgebiet zu starten. Eine
Förderung wird gewährt, wenn sich der Bauträger verpflichtet, für mindestens 15 Jahre einen Mietpreis
von 8 € pro qm (+ Erhöhung max. in Höhe der Inflationsrate) einzuhalten und die Wohnungen an Haushalte
mit geringem oder mittlerem Einkommen nach den Richtlinien
des Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung vergeben werden bzw. vergeben worden sind. Für längere Bindungsfristen
sollen dabei größere Zuschüsse möglich sein. Das Förderprogram soll so gestaltet sein, dass
Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe hierfür verwendet werden können.
Fraktionsvorsitzender Dr. Rack begründet ausführlich den
vorliegenden Antrag.
Daraufhin informiert Herr Eigelsheimer, Mitarbeiter des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen, über den Vermarktungsstand des Baugebietes anhand eines vor Sitzungsbeginn ausgeteilten Lageplanes. Der Mehrerlös der Bodenbevorratungsmaßnahme wird wie vorgesehen im Haushalt 2021 vereinnahmt.
Für das Gebiet WA 4 sind keine
Mehrfamilienhäuser vorgesehen, sondern die Bebauung mit 4 Reihenhäusern und
1 Doppelhaus oder mit 3 Doppelhäusern. Diese auf dem verteilten Lageplan rot markierten
Bauflächen scheiden für den sozialen Wohnungsbau aus.
Herr Eigelsheimer stellt klar, dass bereits in der ursprünglichen Beschlussvorlage DS-Nr. 16-21/1094 das gelb gekennzeichnete Grundstück für den Bau von 20 öffentlich geförderten Wohnungen „reserviert“ wurde, um im Baugebiet einen gesunden Mix aus Sozialwohnungen sowie frei finanziertem Wohnraum zu erreichen.
Die laut Antrag vorgesehene verbilligte Baulandbereitstellung von 2 statt 1 Grundstück zur sozialen Wohnraumförderung würde den Mehrerlös der Bodenbevorratungsmaßnahme entsprechend reduzieren (ca. 2.000 m² x Differenz zwischen 280 €/m² und einem erzielbaren Höchstgebot). Eine mögliche Fläche für weitere 10 – 20 Sozialwohnungen ist auf dem Lageplan blau dargestellt.
Des Weiteren schildert Herr Eigelsheimer
chronologisch die bisherigen Verhandlungen mit dem Bauverein über 20 geförderte
Wohnungen auf dem gelb gekennzeichneten Grundstück mit ca. 2.454 m². Der vom
Bauverein zunächst favorisierte 2. Förderweg ist keine Option, da die Stadt
Friedberg nicht zum Verdichtungsraum RP Darmstadt und damit nach der
Landesrichtlinie nicht zum Fördergebiet für mittlere Einkommen zählt.
Das vorhandene und über den Antragstext (Nr. 3) hinausgehende
Friedberger Programm zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum wurde im
Hinblick auf die Fehlbelegungsabgabe verworfen. Die zweckentsprechende Verwendung der Fehlbelegungsabgabe setzt eine
Förderung nach den Landesrichtlinien für Haushalte mit geringem
Einkommen voraus.
Aufgrund dessen wurde nach Abstimmung des Bauvereins mit der WIBank ergänzend die Möglichkeit der mittelbaren Belegung geprüft. Bei dieser Variante würde der Neubau im 1. Förderweg auf der gelben Fläche errichtet, jedoch die Belegung mit Haushalten und geringem Einkommen ausschließlich im Altbestand des Bauvereins im Zuge eines Mieterwechsels erfolgen. Zwischenzeitlich hat das hessische Wirtschaftsministerium bestätigt, dass eine zweckentsprechende Verwendung des Aufkommens aus der Fehlbelegungsabgabe auch im Rahmen der mittelbaren Belegung möglich ist. Bei der mittelbaren Belegung gelten die Wohnungen des Neubaus als gefördert, die Bindungen werden jedoch an den Bestandswohnungen begründet. Die Ersatzwohnung muss frei sein und darf keinen Bindungen mehr unterliegen.
Anfang Juni 2020 hat der Bauverein
mitgeteilt, dass nach aktualisierter Wirtschaftlichkeitsberechnung nun von
folgenden Förderkonditionen auszugehen ist:
· verbilligte Bereitstellung eines Grundstücks mit ca. 2.454 m² für 280 €/m²;
· zusätzlich 15.000 €/WE städtische Beteiligung bei einer Darlehensförderung.
· 8,50 €/m² Mietzins
· Belegung mit Haushalten, die die Einkommensgrenzen für Haushalte mit geringem Einkommen um bis zu 25 % und die Grenzen für mittlere Einkommen um bis zu 5 % überschreiten.
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung liegt der Verwaltung bis heute nicht vor.
In diesem Zusammenhang weist Herr Eigelsheimer
auch auf weitere Interessenten für den Bau von Sozialwohnungen hin, die jedoch
nach dem bisherigen Verfahrensstand zunächst noch nicht weiterverfolgt wurden.
Abschließend stellt Herr Eigelsheimer die vsl.
verfügbaren Haushaltsmittel der Wohnungsbauförderung dar, sofern die
Übertragung der HAR von den städtischen Gremien beschlossen wird und diese
nicht zur Aufstockung des Eigenkapitals der Friedberger Wohnungsbaugesellschaft
mbH genutzt werden sollen:
·
Wohnungsbaurücklage
inkl. Mittel Fehlbelegung zum 31.12.2020 119.087,20 €
·
Fehlbelegungsabgabe 2020 (geschätzt) 35.000,00 €
·
KS. 7.620000, Invest-Nr.
7.0357.01, HAR 2018 und 2019 350.000,00 €
rd. 500.000,00 €
Hiernach entsteht zwischen den
Mitgliedern eine längere Diskussion, in der u. a. folgende Punkte erläutert
werden:
· Friedberg braucht bezahlbaren Wohnraum
· wie viele Sozialwohnungen sollen geschaffen werden
· wie soll die
Fehlbelegungsabgabe und die weiteren Mittel der Wohnungsbauförderung dafür
verwendet werden
· wie kann ein Bauprojekt des Bauvereins „Eigner Herd ist Goldes Wert“ in
Friedberg und zu welchen Konditionen gefördert werden
· welche Areale
können gegen Höchstgebot veräußert werden
Bürgermeister Antkowiak stellt folgenden Vorschlag zur Diskussion:
Die Flächen von WA 4 (rot markierte Fläche) und die nicht für den sozialen Wohnungsbau vorgesehenen restlichen Bauflächen im WA 5 sollen zur Gegenfinanzierung gegen Höchstgebot veräußert werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt diesen Vorschlag zur Kenntnis.
Fraktionsvorsitzender Weiberg stellt den Antrag unter Punkt 2 noch folgenden Satz aufzunehmen;
„Dabei soll es
möglich sein, auf das Modell der mittelbaren Belegung zurückzugreifen.“
Vorsitzender Hausner fasst alle Diskussionspunkte zusammen
und stellt den Grundsatzbeschluss allen genannten Änderungen
zur Abstimmung:
Beschluss:
1. Im Baugebiet am Steinern Kreuzweg (Teilgebiete W A 4
bzw. W A 5) eine Ausschreibung zur Errichtung
von Sozialwohnungen im 1. Förderweg durchzuführen. Ziel der Ausschreibung ist
die Errichtung von mindestens 10, maximal
20 Sozialwohnungen. Es sollen Wohnungen für Menschen mit geringen Einkommen nach den Richtlinien des
Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung entstehen.
Neben der obligatorischen Förderung von 10 T€ je WB soll zur Realisierung des
Vorhabens das Grundstück für
einen reduzierten Preis von höchstens 280 €/qm auf der Basis des § 109
HGO angeboten werden. Ggf. können
hierbei auch Mittel der seit 2016 von der Stadt Friedberg angesammelten Fehlbelegungsabgabe
eingesetzt werden, um eine richtliniengemäße Verwendung gegenüber dem zuständigen Ministerium nachweisen zu können und
eine Abgabe dieser Mittel nach Wiesbaden
zu vermeiden.
2. Ein weiteres Grundstück am
Steinern Kreuzweg (Teilgebiete WA 4 bzw. WA 5) an die Friedberger Baugenossenschaft "Eigner Herd ist
Goldes wert" zu verkaufen. Ziel ist die Errichtung bezahlbarer Wohnungen für
Haushalte mit mittleren Einkommen. Dabei wird ein reduzierter Preis von 280 €/qm auf der Basis des § 109 HGO sowie eine
städtische Förderung von 10 T€ bis 15 T€
je Wohneinheit geleistet. Im
Gegenzug verpflichtet sich der Bauverein Eigner Herd zur Einhaltung einer
Höchstmiete von 8 € bis 8,50 € je qm und gewährt der Stadt
Friedberg Mitspracherechte bei der Belegung.
Es sollen
15-20 Wohneinheiten nach diesen
Bedingungen entstehen. Die weiteren Regelungen können sich an dem entsprechenden, im März 2020 verabschiedeten Projekt
der Stadt Rosbach mit dem Träger
orientieren.
Dabei soll es möglich sein,
auf das Modell der mittelbaren Belegung zurückzugreifen.
3. Ein
Förderprogramm zur Bezuschussung von Aufstockungen und Sanierungen von Wohnraum
im Stadtgebiet zu starten. Eine
Förderung wird gewährt, wenn sich der Bauträger verpflichtet, für mindestens 15 Jahre einen Mietpreis
von 8 € pro qm (+ Erhöhung max. in Höhe der Inflationsrate) einzuhalten und die Wohnungen an Haushalte
mit geringem oder mittlerem Einkommen nach den Richtlinien
des Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung vergeben werden bzw. vergeben worden sind. Für längere Bindungsfristen
sollen dabei größere Zuschüsse möglich sein. Das Förderprogram soll so gestaltet sein, dass
Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe hierfür verwendet werden können.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 4 Nein
4 Enthaltung 1