Beschluss: zurückgestellt

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt bei Schaffung von Baurecht und beim Verkauf von städtischem Grund an private Investoren eine Sozialwohnungsquote in Höhe von 30 % einzuführen, die folgenden Kriterien entspricht:

 

·       die Quote greift ab der Schaffung von 4 Wohneinheiten

·       die Wohnungen sind zu vermieten, dass sie den Sätzen der KdU nach SGB II und XII entsprechen

·       die Quote gilt unbefristet

·       10 % davon sind für die Sicherung von Wohnraum für Obdachlose festgelegt

 

 

Mitglied Weiberg begründet den Antrag unter anderem damit, dass bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft aktuell rund 400 Personen mit Wohnberechtigungsschein auf eine geförderte Wohnung warten, die es aber nicht gebe.

 

Mitglied Dr. Rack verweist auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wegen des sozialen Wohnungsbaus im Steinern Kreuzweg unter Einbindung eines gemeinnützig tätigen Bauvereines. Er ist der Meinung, künftige Investoren nicht mit einer Quote zu gängeln und empfiehlt daher, zunächst eine Erhebung durchzuführen, wie Nachbarkommunen mit einer solchen Quote umgehen und ob es dazu Zahlen aus dem Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen gibt.

 

Er stellt den Antrag, diesen Antrag im Geschäftsgang zu belassen, bis solche Zahlen und Informationen vorliegen und dem Ausschuss möglichst im Herbst vorgestellt werden. Dieser Vorgehens-weise schließt sich der Ausschuss einmütig an.

 


Abstimmungsergebnis: