Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

1.   Gibt es inzwischen ein Nutzungskonzept für das Haus

 

2.   Wird das Haus komplett als Stadtbauamt genutzt?

 

3.   Falls keine Komplettnutzung notwendig/vorgesehen ist, welche weiteren Nutzungen werden voraussichtlich dort erfolgen?

 

4.   Wie sind die prozentualen Aufteilungen der Nutzungen vorgesehen?

 

5.   Werden durch Nutzungen über das Stadtbauamt hinaus Gebäude oder Gebäudeteile außer dem derzeitigen Stadtbauamt frei und was ist damit vorgesehen?

 

 

Bürgermeister Antkowiak beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1. – Gibt es inzwischen ein Nutzungskonzept für das Haus:

 

Am 21. März 2019 war der Projektstart für den Projektauftrag „Erstellung eines Raumprogramms für die Verwaltung der Kreisstadt Friedberg (Hessen) in den Verwaltungsgebäuden Mainzer-Tor-Anlage 6 und 8“. Das Projektziel war, die Stadtverwaltung in den Stand zu versetzen, den Kunden (Einwohnern und Bürgern –m/w/d -) an einem innerstädtischen Standort zentral und barrierefrei die Dienstleistungen der Verwaltung qualitätsvoll, kundenorientiert und wirtschaftlich anzubieten sowie die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden gemäß den geltenden Standards vorzuhalten. Es gab ein Kern-Projektteam und ein erweitertes Projektteam sowie einzelne Arbeitsgruppen, die Vorschläge zu den nachfolgend aufgeführten Sonderthemen erarbeitet haben. Die Arbeitsgruppen waren „Sonder- und Dienstleistungsflächen sowie Arbeitssicherheit“, „IT“ und „Bürgerservice“. Die Projektgruppe hat den Projektauftrag in ihrer Sitzung am 21.4.2020 fristgerecht beendet und ein Raumprogramm erarbeitet. Es liegt also ein Nutzungskonzept vor.

 

zu 2. - Wird das Haus komplett als Stadtbauamt genutzt:

 

Nein. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Antwort zu Frage 3.

 

zu 3. Falls keine Komplettnutzung notwendig/vorgesehen ist, welche weiteren Nutzungen werden

voraussichtlich dort erfolgen? :

 

Der Projektauftrag bezog alle Verwaltungsgebäude auf den Liegenschaften Mainzer-Tor-Anlage 6 und 8 mit ein, da auch in der Mainzer-Tor-Anlage 6 z.B. im Bereich des Bürgerservice Platzbedarf bestand. Die Gebäude Mainzer-Tor-Anlage 8 werden künftig wie nachfolgend beschrieben belegt:

Als Teil eines einheitlichen Rathauses werden vom Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen fast zwei Etagen, vom Amt für soziale und kulturelle Angelegenheiten sowie der Kindertagesstättenverwaltung eine Etage und vom Bürgerservice der Anbau belegt.

 

zu 4. – Wie sind die prozentualen Aufteilungen der Nutzungen vorgesehen? :

 

Ca. zwei Drittel Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen, ein Drittel Amt für soziale und kulturelle Angelegenheiten plus Kindertagesstättenverwaltung und Nutzung des Anbaus durch das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung – Bürgerservice.

 

Zu 5. – Werden durch Nutzungen über das Stadtbauamt hinaus Gebäude oder Gebäudeteile außen dem derzeitigen Stadtbauamt frei und was ist damit vorgesehen?

 

Es werden – außer dem jetzigen Stadtbauamt – keine Gebäude oder Gebäudeteile frei.

 

Bis zum Zeitpunkt des Umzuges muss über eine Folgenutzung politisch diskutiert werden.