Beschluss: zurückgestellt

Erste Stadträtin Götz erläutert die Vorlage und beantwortet mit Herrn Schlerf Fragen der Ausschussmitglieder. Die Installierung eines elektronischen Parkleitsystems würde die Beauftragung eines Verkehrsplaners durch das zuständige Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen voraussetzen, der zunächst die erforderlichen planerischen Grundlagen erarbeiten müsste. Sofern es gewünscht wird, müssten hierfür die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.

 

Die in der Mitteilungsvorlage enthaltenen kurzfristig realisierbaren Umsetzungsvorschläge werden von der Verwaltung weiterverfolgt bzw. geprüft. Über die Umsetzung wird zu gegebener Zeit im Ausschuss informiert. Bis dahin bleibt der Antrag im Geschäftsgang.