Stadtrat Fenske berichtet, dass bei der Vorprüfung des Antrages der Behindertenhilfe Wetteraukreis gmbH (bhw) für die Bundesinvestitionsmittel vom Wetteraukreis ein entscheider Mangel festgestellt wurde. Der zugrundeliegende Erbbauvertrag muss auf mindestens 66 Jahre abgeschlossen sein. Der Vertrag der Stadt Friedberg (Hessen) mit der bhw wurde im Jahr 2006 jedoch nur auf 50 Jahre abgeschlossen. Des Weiteren muss eine Grundschuld zur Sicherung des Förderbetrags bestellt werden. Deshalb muss der Erbbaurechtsvertrag angepasst werden. Dies kann bis zum 31. Oktober 2019 geschehen.

 

Vorsitzender Hausner erklärt, dass der Haupt- und Finanzausschuss über den modifizierten Vertrag formal rechtlich wegen der Höhe der Ansätze abstimmen muss und schlägt aus diesem Grund eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. Oktober 2019, 19.00 Uhr vor.

Diesem Vorschlag stimmen die Haupt- und Finanzausschussmitglieder zu.