In Bezugnahme auf Top 4.3 der letzten Ortsbeiratssitzung teilt Ortsvorsteher Haas dem Ortsbeirat mit, dass eine Antwort auf o.g. Sachlage von Frau Ratz, Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises, vorliegt, welche inhaltlich von Hr. Schlerf, Leiter des Ordnungsamtes, weitergeleitet wurde, und verliest diese:

Stellungnahme Geschwindigkeitsbeschränkung B 275 vor dem Ortseingang Ossenheim auf 70 km/h:

Die Stellungnahme des Wetteraukreises vom 05.09.2019 ist in der Anlage beigefügt. Danach wird dem Antrag im Einvernehmen mit den Fachbehörden Regionaler Verkehrsdienst Wetterau und Hessen Mobil nicht entsprochen. „Zum derzeitigen Zeitpunkt besteht keine Notwendigkeit für eine Geschwindigkeitsreduzierung. Es handelt sich hier um keine Unfallhäufungsstelle. Bei dem sich im Februar 2019 ereigneten Unfall war die Geschwindigkeit nicht ursächlich“.

 

Zu den Mitteilungen 5.1 bis 5.4. ergänzt Ortsvorsteher Haas, dass Stadträtin Götz dem Ortsbeirat angeboten hat, einen gemeinsamen Ortstermin, mit allen zuständigen Behörden zu vereinbaren, um die Angelegenheiten nochmals vor Ort zu besprechen.

Der Ortsbeirat begrüßt dieses Angebot.