Ortsvorsteher Haas teilt dem Ortsbeirat mit, dass er eine Antwort auf seine Anfrage aus der Stadtverwaltung, Hr. Schlerf, Leiter des Ordnungsamtes, in der o.g. Sachlage bekommen hat und verliest beides:

Gem. gemeinsamen Antrag aller Fraktionen im OB (16-21/0131) und nochmals ausdrücklich im CDU-Antrag (16-21/0285) wird die Errichtung eines Traffic-Towers beantragt. Ich kann mich erinnern, von dir hierzu schon einmal die Information bekommen zu haben, dass nach geeigneten Örtlichkeiten in Ossenheim gesucht wird. Gibt es hierzu ein Ergebnis?

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Haas (Ortsvorsteher Ossenheim)

 

Einrichtung eines Traffic-Towers in der Ortsmitte Ossenheims (beantragter Standort ist in Höhe der Florstädter Straße 48 bzw. oberhalb der Fußgängerschutzanlage, Florstädter Straße 50):

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Information hierzu:

Vor der Einrichtung von Messstellen für den Betrieb ortsfester Geschwindigkeitsmessanlagen ist die Polizeiakademie Hessen zwingend anzuhören. Diese beteiligt die örtlich zuständige Polizeibehörde. Die Einrichtung einer solchen Messstelle ist ohne Anhörung der Polizeiakademie Hessen unzulässig.

Messstellen sind grundsätzlich nachfolgenden in ihrer Reihenfolge priorisierten Kriterien auszuwählen:

-    4.1.1 Unfallhäufungen (Unfallhäufungspunkte und -strecken) mit geschwindigkeitsbedingt hoher Unfallbelastung

-    4.1.2 Besonders schutzwürdige Örtlichkeiten (zum Beispiel Fußgängerüberwege, Bushaltestellen,           unübersichtliche Einmündungen und Kreuzungen, Arbeitsstellen auf Autobahnen und autobahnähnlich          ausgebauten Straßen)

-    4.1.3 Besonders schutzwürdige Zonen (zum Beispiel Nahbereiche von Kindergärten, Schulen,    Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen)

-    4.1.4 Zonen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit (Zeichen 274.1/274.2 StVO), Fußgängerbereiche        während der Lieferzeiten (Zeichen 242.1/242.2 StVO) sowie verkehrsberuhigte Bereiche (Zeichen           325.1/325.2 StVO)

-    4.1.5 Lärmschutz

-    4.1.6 Sonstige Gründe, wobei sich die Einrichtung von Messstellen für den Betrieb ortsfester      Geschwindigkeitsmessanlagen aus sonstigen Gründen grundsätzlich nicht empfiehlt

     Messstellen sollen in der Regel so eingerichtet werden, dass Beginn beziehungsweise Ende des            gerätespezifischen Messbereichs mindestens 100 Meter vom Beginn beziehungsweise Ende einer      vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder vorhandenen Ortstafeln (Zeichen 310           beziehungsweise 311 StVO) entfernt sind. Diese Entfernung kann aus besonderem Grund (zum             Beispiel Unfallhäufungspunkt, besonders schutzwürdige Örtlichkeiten, vorhandene vorgelagerte      Geschwindigkeitstrichter) unterschritten werden. Eine aktive Tarnung der Messtechnik erfolgt     grundsätzlich nicht.

     Zur Fertigung einer Stellungnahme durch die Polizeiakademie Hessen werden neben dem Antrag            weitere Informationen benötigt:

       Übersichtsplan/-karte mit Markierung der vorgesehenen Standorte

       Übersichts- und Nahbereichsfotos der vorgesehenen Standorte

       Verkehrszeichenplan der vorgesehenen Standorte

       Messergebnisse verdeckter Geschwindigkeitsmessungen an den vorgesehenen Standorten über                          einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen (Verkehrsaufkommen, Überschreitungsquoten, V85,                   Höchstgeschwindigkeiten)

       Infos über bereits getroffene Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung bzw.                                                  Verkehrssicherheit.  

Vom Antrag bis zur Stellungnahme der HPA ist von einem Zeitraum von 4 bis 6 Monaten auszugehen.

 

Weiteres Vorgehen:

Die geforderten Messergebnisse (Erhebung mittels einer sog. „Black Box“) verdeckter Geschwindigkeitsmessungen werden bis Anfang/Mitte Oktober abgeschlossen sein und dann mit allen erforderlichen Unterlagen der Polizeiakademie Hessen zugeleitet. Nach Stellungnahme der Polizeiakademie wird der Ortsbeirat von uns in Kenntnis gesetzt.