Sitzung: 17.10.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 10, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1213
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 94
"KITA Taunusstraße", einschließlich der Begründung wird die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a
Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: