Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Nach kurzer Diskussion lässt Vorsitzender Stoll über den Beschlussvorschlag abstimmen:

 

 

Beschluss:

 

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 94 "KITA Taunusstraße", einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

 


Abstimmungsergebnis: