Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Erste Stadträtin Götz erteilt Verwaltungsmitarbeiterin Kleinschmidt das Wort; diese trägt folgendes vor:

 

·       Im Rahmen des ISEK soll ein Mobilitätskonzept für den Straßenverkehr sowie für den Rad- und Fußgängerverkehr erarbeitet werden. Unter anderem soll in dem Mobilitätskonzept geprüft werden, wo es sinnvoll ist Radabstellanlagen sowie Strukturen für die Elektromobilität im Stadtgebiet Friedberg vorzusehen.

·       Aus den Erfahrungen der bestehenden Elektroladesäule am Toilettengebäude auf dem Elvis-Presley-Platz hat sich gezeigt, dass diese sehr selten bis gar nicht angenommen wird.

·       Ferner sollten die Radabstellanlagen sinnvollerweise erst im Rahmen der Umgestaltung der Kaiserstraße geplant und errichtet werden.

·       Für die Errichtung einer überdachten Fahrradabstellanlage mit einer Ladestation müssen erhebliche Tiefbau- und Fundamentarbeiten durchgeführt werden.

·       Für die Ladestation muss ein Stromanschluss bei der OVAG beantragt werden.

·       Im Bereich der Abstellanlage muss zusätzlich ein Stromverteilerkasten einschl. Zähler errichtet werden.

·       Unabhängig von technischen Rahmenbedingungen kann aus gestalterischen Gründen ein geeigneter Standort nur nach einer sehr intensiven Prüfung ausgewählt werden. Ein prädestinierter Standort ist (ohne Vorliegen einer vertieften Prüfung) nicht vorhanden. Weder im Bereich des denkmalgeschützten Gesamtensembles Kaiserstraße, oder in der Nähe der Burg ist eine überdachte Fahrradabstellanlage gestalterisch vorstellbar (die überdachte Fahrradabstellanlage am Bahnhof beinhaltet 60 Stellplätze, d.h. gem. vorliegendem Antrag müssten je Kaiserstraßenseite ½ der Anlage am Bahnhof errichtet werden).

 

Hinweis:

Für die Errichtung einer überdachten Fahrradabstellanlage ist eine Genehmigung beim Wetteraukreis
- Fachdienst Bauordnung – Untere Denkmalschutzbehörde erforderlich.

·       Aufgrund der Größe der Fahrradabstellanlage werden in Abhängigkeit vom Standort und der Größe/Abmessung der Überdachung bis zu 6 PKW- Stellplätze pro Anlage entfallen.

·       Auf der genannten Haushaltsstelle für die Investitions-Nr. 4.0619.01 stehen nicht ausreichend Mittel für die Errichtung der Fahrradabstellanlagen zur Verfügung.

 

Mitglied Ster stellt den Antrag den vorliegenden Antrag im Geschäftsgang zu behalten und bei Voranschreiten von ISEK und Kaiserstraßenentwicklung wieder zu behandeln.

 

Nachdem kein Einspruch erfolgt, lässt Vorsitzender Stoll über die Zurückstellung des Antrags und dessen Verbleib im Ausschuss abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  7  Nein  0  Enthaltung  2