Sitzung: 19.09.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 16-21/1198
Erste Stadträtin Götz erteilt Verwaltungsmitarbeiterin Kleinschmidt das
Wort; diese trägt folgendes vor:
· Im Rahmen des ISEK soll ein Mobilitätskonzept für den
Straßenverkehr sowie für den Rad- und Fußgängerverkehr erarbeitet werden. Unter
anderem soll in dem Mobilitätskonzept geprüft werden, wo es sinnvoll ist
Radabstellanlagen sowie Strukturen für die Elektromobilität im Stadtgebiet
Friedberg vorzusehen.
· Aus den
Erfahrungen der bestehenden
Elektroladesäule am Toilettengebäude auf dem Elvis-Presley-Platz hat sich gezeigt,
dass diese sehr selten bis gar nicht
angenommen wird.
· Ferner sollten die
Radabstellanlagen sinnvollerweise erst im Rahmen der Umgestaltung der Kaiserstraße geplant und errichtet werden.
· Für die Errichtung
einer überdachten Fahrradabstellanlage mit einer Ladestation müssen erhebliche Tiefbau- und Fundamentarbeiten
durchgeführt werden.
· Für die
Ladestation muss ein Stromanschluss bei
der OVAG beantragt werden.
· Im Bereich der
Abstellanlage muss zusätzlich ein
Stromverteilerkasten einschl. Zähler errichtet werden.
· Unabhängig von
technischen Rahmenbedingungen kann aus gestalterischen
Gründen ein geeigneter Standort nur nach einer sehr intensiven Prüfung
ausgewählt werden. Ein prädestinierter Standort ist (ohne Vorliegen einer
vertieften Prüfung) nicht vorhanden. Weder im Bereich des denkmalgeschützten Gesamtensembles
Kaiserstraße, oder in der Nähe der Burg ist eine überdachte
Fahrradabstellanlage gestalterisch vorstellbar (die überdachte
Fahrradabstellanlage am Bahnhof beinhaltet 60 Stellplätze, d.h. gem.
vorliegendem Antrag müssten je Kaiserstraßenseite ½ der Anlage am Bahnhof
errichtet werden).
Hinweis:
Für die Errichtung
einer überdachten Fahrradabstellanlage ist eine Genehmigung beim Wetteraukreis
- Fachdienst Bauordnung – Untere Denkmalschutzbehörde erforderlich.
· Aufgrund der Größe
der Fahrradabstellanlage werden in Abhängigkeit vom Standort und der
Größe/Abmessung der Überdachung bis zu 6
PKW- Stellplätze pro Anlage entfallen.
· Auf der genannten
Haushaltsstelle für die Investitions-Nr. 4.0619.01 stehen nicht ausreichend
Mittel für die Errichtung der Fahrradabstellanlagen zur Verfügung.
Mitglied Ster stellt den Antrag den vorliegenden Antrag im Geschäftsgang
zu behalten und bei Voranschreiten von ISEK und Kaiserstraßenentwicklung wieder
zu behandeln.
Nachdem kein Einspruch erfolgt, lässt Vorsitzender Stoll über die Zurückstellung des Antrags und
dessen Verbleib im Ausschuss abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 2