Ortsvorsteher Haas ruft den Tagesordnungspunkt auf und
weist kurz darauf hin, dass der Antrag bereits in der letzten
Ortsbeiratssitzung thematisiert wurde. Er hatte in der Zwischenzeit Kontakt zu
Frau Dr. Pfeffer und verliest den E-Mailverkehr:
Sehr geehrte Fr.
Dr. Pfeffer,
in der letzten
Sitzung des OB Ossenheim wurde ein Antrag zur Erschließung der Ossenheimer
Baugebiete (DS 16-21/1185) gestellt. Im Zuge der Diskussionen über diesen
Antrag im Ortsbeirat verwies ein Ortsbeiratsmitglied darauf, dass sich das
Baugebiet „Am Rain“ nicht im aktuell gültigen regionalen Flächennutzungsplan
befindet. Ebenfalls wurde in die Diskussion eingebracht, dass auf eine Anfrage
in der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 (DS 16-21/0489) bezgl. des Baugebietes „Am Rain“
in Ossenheim bereits Gespräche mit dem Grundstückseigentümer geführt wurden.
Dies weist nun aber darauf hin, dass sich das Baugebiet doch im aktuell
gültigen regionalen Flächennutzungsplan befindet.
Der Antragsteller
hat den Antrag zurückgestellt, so dass er in der nächsten OB-Sitzung, am
12.09.2019, erneut behandelt wird.
Ich möchte sie
hiermit bitten, mir bis dahin klarzustellen, wie es sich mit dem Baugebiet „Am
Rain“ verhält.
Mit freundlichen
Grüßen,
Peter Haas
(Ortsvorsteher Ossenheim)
Guten Morgen Herr
Haas,
den Antrag der CDU
Ossenheim zur Erschließung von Ossenheimer Baugebieten (DS.Nr. 16-21/1185)
haben wir bereits amtsintern mit allen Abteilungen besprochen.
Deshalb nehmen wir
wie folgt Stellung:
a. Fläche Haalweg: diese Fläche ist im Regionalen
Flächennutzungsplan aus Wohnbaufläche dargestellt. Auf der ca. 2500 m² großen Baufläche können je nach Gebäudetyp
max. 6 Bauplätze entstehen. Der Aufwand
zur Erschließung dieser Bauplätze wäre sehr hoch, da in der Straße Haalweg kein
Kanal verlegt ist und insofern die
gesamte Infrastruktur hergestellt werden müsste. Gleiches gilt für den Ausbau der Straße. Aus unserer Sicht ist
die Entwicklung dieses kleinen Baugebietes wirtschaftlich nicht darstellbar. Vorbehaltlich der
Entscheidung der städtischen Gremien würden wir aus diesem Grund das Gelände nicht selbst entwickeln.
Die Bauleitplanung würde zwar durch die Stadt Friedberg erfolgen, aber die Entwicklung müsste damit durch einen
Privatinvestor vorgenommen werden, mit dem
die Stadt Friedberg dann einen städtebaulichen Vertrag über die Herstellung der
gesamten Infrastruktur nach
Vorgabe der Stadt abschließen würde. Ein Bebauungsplanverfahren würde von uns aber nur dann eingeleitet werden, wenn ein
Entwickler der Fläche feststeht.
b. Fläche Am Rain: es ist zutreffend, dass diese
Fläche im derzeit gültigen Regionalen Flächennutzungsplan
nicht als Wohnbaufläche dargestellt ist. Zutreffend ist auch, dass wir dessen ungeachtet Grunderwerbsverhandlungen
geführt, diese aber vor einigen Jahren nicht mehr weitergeführt haben. Bei der derzeit anstehenden
Fortschreibung des Regionalen Flächennutzungsplanes
könnte die Fläche theoretisch als zukünftige Wohnbaufläche aufgenommen werden. Allerdings ist auch bei dieser
Fläche zu berücksichtigen, dass die Entwicklung des Gebietes auf Grund der Topographie mit immensen
Kosten verbunden sein wird (vor allem in Bezug auf Entwässerung und Erschließung); deshalb sollte die Fläche
außen vor bleiben.
Mit freundlichen
Grüßen
Dr. Christiane
Pfeffer
Antragsteller Haub stellt den Antrag
zurück bis der neue Flächennutzungsplan im Ortsbeirat Ossenheim beraten
wurde. Dem Vorschlag stimmt der Ortsbeirat zu.