Beschluss: zurückgestellt

Ortsvorsteher Haas ruft den Tagesordnungspunkt auf und weist kurz darauf hin, dass der Antrag bereits in der letzten Ortsbeiratssitzung thematisiert wurde. Er hatte in der Zwischenzeit Kontakt zu Frau Dr. Pfeffer und verliest den E-Mailverkehr:

Sehr geehrte Fr. Dr. Pfeffer,

in der letzten Sitzung des OB Ossenheim wurde ein Antrag zur Erschließung der Ossenheimer Baugebiete (DS 16-21/1185) gestellt. Im Zuge der Diskussionen über diesen Antrag im Ortsbeirat verwies ein Ortsbeiratsmitglied darauf, dass sich das Baugebiet „Am Rain“ nicht im aktuell gültigen regionalen Flächennutzungsplan befindet. Ebenfalls wurde in die Diskussion eingebracht, dass auf eine Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 (DS  16-21/0489) bezgl. des Baugebietes „Am Rain“ in Ossenheim bereits Gespräche mit dem Grundstückseigentümer geführt wurden. Dies weist nun aber darauf hin, dass sich das Baugebiet doch im aktuell gültigen regionalen Flächennutzungsplan befindet.

Der Antragsteller hat den Antrag zurückgestellt, so dass er in der nächsten OB-Sitzung, am 12.09.2019, erneut behandelt wird.

Ich möchte sie hiermit bitten, mir bis dahin klarzustellen, wie es sich mit dem Baugebiet „Am Rain“ verhält.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Haas (Ortsvorsteher Ossenheim)   

 

Guten Morgen Herr Haas,

den Antrag der CDU Ossenheim zur Erschließung von Ossenheimer Baugebieten (DS.Nr. 16-21/1185) haben wir bereits amtsintern mit allen Abteilungen besprochen.

Deshalb nehmen wir wie folgt Stellung:

a.  Fläche Haalweg: diese Fläche ist im Regionalen Flächennutzungsplan aus Wohnbaufläche dargestellt.    Auf der ca. 2500 m² großen Baufläche können je nach Gebäudetyp max. 6 Bauplätze entstehen. Der     Aufwand zur Erschließung dieser Bauplätze wäre sehr hoch, da in der Straße Haalweg kein Kanal       verlegt ist und insofern die gesamte Infrastruktur hergestellt werden müsste. Gleiches gilt für den      Ausbau der Straße. Aus unserer Sicht ist die Entwicklung dieses kleinen Baugebietes wirtschaftlich     nicht darstellbar. Vorbehaltlich der Entscheidung der städtischen Gremien würden wir aus diesem    Grund das Gelände nicht selbst entwickeln. Die Bauleitplanung würde zwar durch die Stadt Friedberg   erfolgen, aber die Entwicklung müsste damit durch einen Privatinvestor vorgenommen werden, mit          dem die Stadt Friedberg dann einen städtebaulichen Vertrag über die Herstellung der gesamten           Infrastruktur nach Vorgabe der Stadt abschließen würde. Ein Bebauungsplanverfahren würde von uns aber nur dann eingeleitet werden, wenn ein Entwickler der Fläche feststeht.

b.  Fläche Am Rain: es ist zutreffend, dass diese Fläche im derzeit gültigen Regionalen      Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche dargestellt ist. Zutreffend ist auch, dass wir dessen          ungeachtet Grunderwerbsverhandlungen geführt, diese aber vor einigen Jahren nicht mehr          weitergeführt haben. Bei der derzeit anstehenden Fortschreibung des Regionalen      Flächennutzungsplanes könnte die Fläche theoretisch als zukünftige Wohnbaufläche aufgenommen        werden. Allerdings ist auch bei dieser Fläche zu berücksichtigen, dass die Entwicklung des Gebietes      auf Grund der Topographie mit immensen Kosten verbunden sein wird (vor allem in Bezug auf          Entwässerung und Erschließung); deshalb sollte die Fläche außen vor bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christiane Pfeffer


Antragsteller Haub stellt den Antrag zurück bis der neue Flächennutzungsplan im Ortsbeirat Ossenheim beraten wurde. Dem Vorschlag stimmt der Ortsbeirat zu.