Beschluss: Mehrheitlich mit Ergänzung beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Bürgermeister Antkowiak gibt einen ausführlichen Rückblick über die bisher beratene Vorlage. Im September hat die Stadtverordnetenversammlung fast einstimmig für das Bundesprogramm gestimmt und 5 Projekte angemeldet, darunter auch das „Alte Hallenbad“. Im April/Mai gab es die Mitteilung aus Berlin, dass das Projekt „Alte Hallenbad“ förderfähig sei. Es gibt zwar noch keinen endgültigen Zuschlag, allerdings arbeitet die Verwaltung mit Hochdruck dran, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden.

 

Bürgermeister Antkowiak führt weiter aus, dass die städtischen Komplementärmittel in Höhe von 1,8 Mio Euro im Haushalt eingeplant seien.

 

Bürgermeister Antkowiak und Erste Stadträtin Götz führen weiter aus, dass es die Pflicht der Magistratsspitze ist, die politischen Gremien auf alle Chancen und Risiken (auch den worst case) hinzuweisen. Einige nicht unerhebliche zusätzliche Kosten und Risiken sind erst seit Juli bekannt (z.B. notwendige Bauherrschaft der Stadt Friedberg statt aHa). Diese wurden daher in der Beschlussvorlage ergänzend zur Stv-Vorlage vom Sommer 2018 dargestellt. Danach könnte es sein, dass die Stadt 2,98 Mio Euro oder im äußersten Fall sogar 4,46 Mio Euro tragen müsste, falls der Förderzweck am Ende von den Mittelgebern als nicht erfüllt angesehen werde. Die Vertreter des „Theater Altes Hallenbad“ haben der Magistratsspitze in Vorgesprächen hierzu mitgeteilt, lediglich maximal 300.000 Euro an zusätzlichen Kosten und Risiken über einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren abdecken zu können. Der Rest verbliebe aus deren Sicht somit bei der Stadt Friedberg. Um zu einer angemessenen Lastenverteilung zu kommen, seien daher entsprechende vertragliche Regelungen mit dem Alten Hallenbad erforderlich, die demgemäß in die Beschlussvorlage als Bedingung aufgenommen wurden.

 

In öffentlichen Verlautbarungen einiger Beteiligter sei demgegenüber der Eindruck erweckt worden, die Stadt habe sich von ihrer Zusage über die Gewährung der Komplementärmittel zum Bundeszuschuss zurückgezogen. Im Gegensatz hierzu werde in der Beschlussvorlage jedoch sogar vorgeschlagen, städtischerseits zusätzliche Risiken über den Stadtverordnetenbeschluss vom September 2018 hinaus zu übernehmen (z.B. Personalkosten für Bauherrenfunktion), wenn seitens des Alten Hallenbads die genannten Voraussetzungen erfüllt würden.

 

Zwischen den Haupt- und Finanzausschussmitgliedern kommt es zu einer größeren Diskussion, ob die Risiken tragbar sind bzw. ob dadurch andere wichtige Projekte wie der Bau von Kindertagesstätten als Pflichtaufgabe gefährdet sind.

 

Fraktionsvorsitzender Uebelacker stellt den Antrag, ob eine Wortmeldung aus dem Publikum zugelassen werden kann. Vorsitzender Hausner fragt die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, ob dem Antrag widersprochen wird. Da dies nicht der Fall ist, wird einem Bürger, Mitarbeiter des Amtes für Bundesbau Rheinland-Pfalz, das Wort erteilt. Dieser berichtet, dass er sich mit der Materie auskenne und dass die Oberfinanzdirektion den Kommunen mit Rat und Tat zur Seite stehe und empfiehlt dem Ausschuss die Vorlage zu beschließen, damit mit der Phase 2 des Förderprogramms begonnen werden kann.

 

Bürgermeister Antkowiak teilt mit, dass vor der Sitzung bereits ein Gespräch mit einem Vertreter der OFD im Hause stattgefunden hat, der seine Unterstützung in dem ihm zur Verfügung stehenden Rahmen zugesagt habe.

 

Mitglied Stoll stellt zu Ziffer 5 des Beschlussentwurfs folgenden Ergänzungsantrag:

 

„Dieser Vertrag soll auch festlegen, dass Auftragsvergaben für das Theater Altes Hallenbad gGmbH nur mit Zustimmung der Stadtverwaltung Friedberg (Hessen) erfolgen können.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  7  Nein  0  Enthaltung  1

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr kommen, stellt Vorsitzender Hausner den Beschluss mit o. g. Ergänzungsantrag zur Abstimmung:

 

Beschluss:

 

1.      Im Antragsverfahren zum Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur wird der kommunale Eigenanteil bezüglich des Projekts Sanierung Altes Hallenbad auf der Grundlage des Kosten- und Finanzierungsplans bei geschätzten Gesamtkosten von 3,3 Mio EUR für den fünften und letzten Bauabschnitt in den Haushaltsplänen 2020 bis 2023 mit insgesamt 1.815.000,-- EUR unter der Voraussetzung der Zahlung des Bundesinvestitionszuschusses in Höhe von 1.485.000 EUR vorgesehen. Die Auszahlung des städtischen Eigenanteils erfolgt als Komplementärfinanzierung zur Auszahlung des Bundesinvestitionszuschusses.

 

2.      Die städtische Komplementärfinanzierung für die Architekten- und Fachplanerkosten der Gesellschaft Theater Altes Hallenbad gGmbH in Höhe von 363.000 EUR (55 % der Gesamtkosten in Höhe von 660.000 EUR = Kostengruppe 700) wird auch dann bereitgestellt, falls die Architekten- und Fachplanerkosten vom Bund nicht als förderfähige Kosten anerkannt werden, sondern durch die Gesellschaft Theater Altes Hallenbad gGmbH übernommen werden.

 

3.      Zur Ausübung der Bauherrenaufgaben, die aufgrund der Förderbedingungen nicht durch Vertrag an die Gesellschaft Theater Altes Hallenbad gGmbH übertragen werden können und von der Stadt selbst wahrgenommen werden müssen, sowie der Berichtspflicht und der Koordination des Gesamtprojektes werden eine befristete Stelle EG 11 TVöD ab dem Haushalt 2020 bis zum Ende des Projektzeitraums im Jahr 2023 eingeplant und die Personalkosten in Höhe von insgesamt rd. 265.000 EUR finanziell bewilligt.

 

4.      Für den Fall einer Bewilligung des Förderantrags durch den Bund erfolgt die Komplementärfinanzierung durch die Stadt nur unter der Voraussetzung, dass der mit dem Theater Altes Hallenbad gGmbH abgeschlossene Erbbaurechtsvertrag vom 10.11.2009 zuvor dahingehend angepasst wurde, dass sich die aus diesem resultierenden Zahlungsregelungen zu Lasten der Stadt Friedberg um den Betrag der geleisteten Komplementärfinanzierung reduzieren.

 

5.      Für den Fall einer Bewilligung des Förderantrags durch den Bund erfolgt die Komplementärfinanzierung durch die Stadt nur unter der Voraussetzung, dass das Theater Altes Hallenbad gGmbH mit der Stadt Friedberg einen Vertrag über die Weitergabe der Zuwendung und die Übernahme der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten abgeschlossen hat; dieser Vertrag muss zuvor mit dem Zuwendungsgeber nach VV Nr. 12 zu § 44 BHO abgestimmt werden. Der Vertrag beinhaltet auch die Übernahme möglicher Kostensteigerungen im Projektverlauf durch die Theater Altes Hallenbad gGmbH. Die Stadt Friedberg erklärt sich bereit, in diesem Fall über eine mögliche Mitfinanzierung der Kostensteigerungen in Abhängigkeit von ihrer Haushaltslage in Erörterungen einzutreten.

 

Darüber hinaus ist in dem Vertrag zu regeln, dass mögliche zusätzliche Kosten durch die Theater Altes Hallenbad gGmbH übernommen werden, die entstehen können, wenn sich Baumaßnahmen mangels geeigneter oder wirtschaftlicher Angebote verzögern, der Bund einer Übertragung der Fördermittel in die Folgejahre nicht zustimmt und das Gesamtauftragsvolumen nicht förderunschädlich reduziert werden darf.

 

Dieser Vertrag soll auch festlegen, dass Auftragsvergaben für das Theater Altes Hallenbad gGmbH nur mit Zustimmung der Stadtverwaltung Friedberg (Hessen) erfolgen können.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig in Ergänzung beschlossen

Ja  7  Nein  0  Enthaltung  1